Rheinland-Pfalz So wird 2021 der neue Landtag gewählt

Ein Muster-Stimmzettel der Landtagswahl 2016: Schwarzdruck für die Wahlkreisstimme, Blaudruck für die Landesstimme. Die Reihenfo
Ein Muster-Stimmzettel der Landtagswahl 2016: Schwarzdruck für die Wahlkreisstimme, Blaudruck für die Landesstimme. Die Reihenfolge der Parteien wird sich 2021 am Wahlergebnis von 2016 orientieren – also anders sein als hier abgebildet.

Anders als bei den Kommunalwahlen, wo teilweise bis zu acht Stimmzettel zu bewältigen sind, geht es bei der Landtagswahl am 14. März vergleichsweise einfach zu: Mit nur zwei Kreuzchen entscheiden die Rheinland-Pfälzer über den neuen Landtag.

Gewählt werden die 101 Abgeordneten des künftigen Landtags für die Legislaturperiode von 2021 bis 2026. Davon werden 52 direkt in den Wahlkreisen und 49 weitere nach Listenvorschlägen gewählt. Das eine ist die Wahlkreisstimme, das andere die Landesstimme. Wahlberechtigt sind rund 3,1 Millionen Rheinland-Pfälzer.

Das erste Kreuzchen: die Wahlkreisstimme

Mit dem ersten Kreuzchen auf der linken, schwarz gedruckten Hälfte des Stimmzettels entscheiden die Bürger darüber, welcher der Direktkandidaten den heimatlichen Wahlkreis künftig in Mainz vertreten soll. Da es im Land 52 Wahlkreise gibt – einen Wahlkreis mehr als bei der Landtagswahl 2016 –, werden am 14. März also 52 Abgeordnete direkt von den Bürgern in den Landtag geschickt. 18 dieser 52 Wahlkreise liegen in der Pfalz.

Gewählt ist dabei jeweils der Bewerber, der die meisten Wahlkreisstimmen erhalten hat. Bei der Landtagswahl 2016 eroberte die SPD in der Pfalz zehn Wahlkreise, in acht Wahlkreisen siegte der CDU-Bewerber. Die Direktkandidaten der kleinen Parteien hatten – nicht überraschend – mit dem Ausgang dieser Wahlkreis-Entscheidungen nichts zu tun.

Das zweite Kreuzchen: die Landesstimme

Für die Zusammensetzung des Landtages, also für die Kräfteverhältnisse im Parlament, ist ausschließlich die „Landesstimme" (auf der rechten Seite des Stimmzettels, blaue Einfärbung) maßgeblich. Allein nach der Anzahl dieser Landesstimmen richten sich die Anteile an den 101 Sitzen im Parlament, die auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen entfallen.

Die Landesstimmen entscheiden also alleine darüber, wer die Landtagswahl gewinnt beziehungsweise wie stark eine Partei wird. Dabei gilt wie bei einer Bundestagswahl die Fünf-Prozent-Sperrklausel: Bei der Verteilung der Sitze werden nur Parteien und Wählervereinigungen berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der gültigen Landesstimmen erhalten haben.

Um die Landesstimme bewerben sich die Parteien mit Kandidatenlisten, die entweder landesweit gleich sind (Landesliste) oder speziell für einen der vier Wahlbezirke gelten können (Bezirksliste). Bei der Landtagswahl 2021 werden Bezirkslisten aber keine Rolle spielen: Alle 12 Parteien und die Wählervereinigung, die zur Wahl zugelassen sind, treten mit einer Landesliste an. Damit gibt es auch pro Partei nur einen Spitzenkandidaten – und nicht vier, wie 2011 im Falle der freien Wähler.

Können Wähler auf der Liste die Reihenfolge der Bewerber ändern?

Nein. Panaschieren und Kumulieren wie bei der Kommunalwahl ist bei der Landtagswahl nicht möglich.

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