Rheinland-Pfalz Saar-Linke: Klage gegen Liste abgewiesen

«SAARBRÜCKEN». Der Schriftführer im Landesvorstand der Linken Saar, Addi Loch, und ein weiterer Kläger sind gestern vor dem Landgericht Saarbrücken damit gescheitert, die Landesliste der Partei zur Bundestagswahl für nichtig erklären zu lassen.

Das Gericht hielt sich für nicht zuständig, weil die Kläger den innerparteilichen Instanzenzug bis zum Bundesschiedsgericht nicht ausgeschöpft hätten. Die Kläger hatten vorgebracht, dass bei der Listenaufstellung am 7. Mai das Wahlgeheimnis nicht gewahrt worden sei, die Stimmabgabe von Personen aus dem Umfeld des mit deutlichem Vorsprung dann zum Spitzenkandidaten gewählten Bundestagsabgeordneten Thomas Lutze „kontrolliert“ worden sei. Auch von Stimmenkauf war die Rede. Lutze weist die Vorwürfe als absurd zurück. Er habe 80 eidesstattliche Erklärungen, wonach keiner der Vorwürfe stimme. Lutze – bekanntermaßen auf Distanz zur dominierenden Person der Saar-Linken, Oskar Lafontaine, – warf den Klägern persönliche Motive vor. Sie wollten seine Spitzenkandidatur verhindern. Einer der Kläger sei ein ehemaliger Wahlkreismitarbeiter, dem er habe kündigen müssen. Das Gericht enthielt sich einer Bewertung, ob die Vorwürfe des Bruchs des Wahlgeheimnisses zutreffen. Morgen entscheidet die Landeswahlkommission über die Zulassung der Landeslisten der Saar-Parteien.

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