Rheinland-Pfalz Richter urteilen zu Gunsten Lieberbergs

(lrs). Der Konzert-Riese Marek Lieberberg kann das traditionsreiche Musikfestival „Rock am Ring“ auch anderswo als am Nürburgring über die Bühne gehen lassen. Er will nach eigenen Angaben bis Mitte September entscheiden, ob „Rock am Ring“ künftig in Mönchengladbach oder Mendig bei Koblenz steigt.

Koblenz Das Oberlandesgericht Koblenz entschied gestern, dass Lieberberg allein mit dem Titel werben und ein Festival mit diesem Namen veranstalten darf. Er muss dafür nicht den früheren Geschäftspartner, die Nürburgring GmbH, fragen. Die Richter hoben damit eine einstweilige Verfügung für die Titelrechte auf. Der Nürburgring ist dagegen der Ansicht, der Titel gehöre beiden Seiten. Neuer Rechtsstreit droht. Das Festival fand seit 1985 mit kurzer Pause an der Rennstrecke in der Eifel statt. Dort traten Stars wie Bryan Adams, David Bowie, Bob Dylan, Elton John, Bon Jovi und Udo Lindenberg auf. Zuletzt kamen über 80.000 Besucher. Nach der Insolvenz bekam der Ring im Frühjahr einen neuen Eigner, den Autozulieferer Capricorn. Lieberberg konnte sich mit ihm nicht auf eine Fortsetzung des Festivals in der Eifel einigen. Der Veranstalter liebäugelt mit Mönchengladbach als neuem Standort. Das Festival ist für 5. bis 7. Juni 2015 geplant. In der Eifel soll parallel das neue Rockfestival „Grüne Hölle“ steigen. Das Landgericht Koblenz hatte im Juni entschieden, dass Lieberberg kein Festival mit dem Namen „Rock am Ring“ organisieren oder bewerben darf, wenn die Nürburgring GmbH nicht Ja dazu sagt. Die Begründung: Die Rechte am Titel gehörten beiden Seiten. Dagegen hatte Lieberberg Berufung eingelegt. Während des Prozesses kamen neue eidesstattliche Versicherungen von Ex-Nürburgring-Geschäftsführer Friedhelm Demandt und Konzertveranstalter Matthias Hoffmann hinzu. Hoffmann versicherte, Titel und Idee des Festivals stammten von Lieberberg. Demandt erklärte, die Aussagen Hoffmanns stimmten. Der Konzertveranstalter nahm das Urteil mit Erleichterung auf. „Ich empfinde es als ein Stück Gerechtigkeit, das von mir erfundene Festival nunmehr unter seinem Namen an einem neuen Schauplatz weiterzuführen“, erklärte Lieberberg. Die Nürburgring GmbH will die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten und dann prüfen, ob sie Klage in einem Hauptverfahren einreichen wird. Außerdem lägen die Merchandising-Rechte etwa für T-Shirts beim neuen Ring-Eigner. „Diese Rechte wird er Herrn Lieberberg definitiv nicht verkaufen“, sagte der Sprecher der Ring-Sanierer, Pietro Nuvoloni. Der Anwalt von Lieberberg, Søren Pietzcker von der Kanzlei Heuking Kühn, zeigte sich mit Blick auf das Urteil zuversichtlich für den Fall einer Klage in einem möglichen Hauptverfahren.

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