Rheinland-Pfalz Pumpspeicherwerk wird eine Nummer kleiner

(kad). Das bei Niederheimbach am Mittelrhein geplante Pumpspeicherwerk PSW Heimbach der Stadtwerke Mainz AG könnte ab 2020 mit einer Leistung von bis zu 320 Megawatt überschüssigen Strom aus Sonne und Windkraft speichern und bei Bedarf wieder abgeben. Wie der Vorstandsvorsitzende Detlev Höhne mitteilte, wurde in der vergangenen Woche das Raumordnungsverfahren eingeleitet.

MAINZ

Zwischen der Projektvorstellung vor drei Jahren und dem Einreichen der Unterlagen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hatten die Stadtwerke einen Dialogprozess mit Umweltverbänden und Beteiligten vor Ort geführt. Moderiert hatte diesen die Deutsche Umwelthilfe Berlin. Nach den Erfahrungen, die das Unternehmen mit dem in Mainz in letzter Minute gestoppten Kohlekraftwerk vor fünf Jahren hatte machen müssen, will Höhne nur noch dann in Großprojekte investieren, wenn sie auch willkommen sind. (Wir berichteten am 15. März).

Das Oberbecken für das geplante Pumpspeicherkraftwerk soll auf dem Franzosenkopf zwischen Trechtingshausen und Niederheimbach auf der linken Rheinseite im Landkreis Mainz-Bingen entstehen – in einem geschützten FFH-Gebiet. Das Becken soll eine Ausdehnung von 300 mal 440 Meter haben, das ist weniger als in den ursprünglichen Plänen, in denen eine Leistung von bis zu 600 Megawatt geplant war.

Die Idee, den Rhein als Unterbecken zu nutzen, wurde ebenfalls verworfen, weil der Schiffsverkehr bei Niedrigwasser gefährdet wäre. Deshalb soll auf 220 auf 250 Meter ein Unterbecken gebaut werden, dafür sei eine Teilfläche des bestehenden Steinbruchs vorgesehen. Die Höhendifferenz zwischen Ober- und Unterbecken beträgt nach Angaben der Stadtwerke 467 Meter. Sowohl die Druckleitung als auch die Stromleitungen sollen unterirdisch verlaufen. Das Investitionsvolumen wird auf 500 Millionen Euro beziffert. Die Frage, wie teuer der über diese Anlage zwischengespeicherte Strom werde, lässt sich nach früheren Angaben Höhnes noch nicht beantworten.

Das nun eingeleitete Raumordnungsverfahren ist der erste Verfahrensschritt auf dem Weg zu einer Genehmigung. Die mögliche Zulassung erfolgt erst im nächsten Schritt, dem Planfeststellungsverfahren.

x