Rheinland-Pfalz Neugierig auf Abituraufgaben und Terminkalender

Landesbeauftragter für Informationsfreiheit und zugleich oberster rheinland-pfälzischer Datenschützer: Dieter Kugelmann.
Landesbeauftragter für Informationsfreiheit und zugleich oberster rheinland-pfälzischer Datenschützer: Dieter Kugelmann.

«MAINZ.» Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, Dieter Kugelmann, hat im vergangenen Jahr erstmals seine „schärfste Waffe“ eingesetzt: In zwei Fällen wurden „offizielle Beanstandungen“ verschickt.

Dies berichtete Kugelmann gestern in Mainz. Demnach gingen die im Transparenzgesetz vorgesehenen blauen Briefe an die Verbandsgemeinde (VG) Wöllstein und an die KEEP GmbH, einen von Kommunen in der Verbandsgemeinde Eisenberg (Donnersbergkreis) gehaltenen regionalen Stromversorger. Bei der VG Wöllstein hatte ein Bürger Auskunft über eine Flurbereinigung erbeten. Sowohl auf den Fragesteller als auch auf den eingeschalteten Informationsbeauftragten reagierte die Kommune zunächst überhaupt nicht. Folge war die förmliche Beanstandung. Am Ende stellte sich heraus, dass die Verbandsgemeinde über die gewünschte Information überhaupt nicht verfügte. Die KEEP verweigerte laut Kugelmann eine Antwort auf die Bürgerfrage, aufgrund welcher Überlegungen der Standort eines neuen Trafohäuschens ausgewählt worden sei. Am Ende gab es für das Schweigen die förmliche Rüge. Auch von der Möglichkeit, im Konflikt um ein Auskunftsbegehren selbst die Akten einer Verwaltung anzusehen, hat das Büro des Informationsbeauftragten 2018 erstmals Gebrauch gemacht. Betroffen war die Verwaltung des Rhein-Lahn-Kreises. Es stellte sich heraus, dass der Fragestellerin unbeabsichtigt zunächst die falschen Unterlagen zur Verfügung gestellt worden waren. Ein weiterer Fall aus dem Jahr 2018: Auch nach Auffassung des Informationsbeauftragten ist das Mainzer Bildungsministerium nicht verpflichtet, interessierten Eltern und Schülern die Fragen von Abiturprüfungen aus früheren Jahren zugänglich zu machen. Eine Mutter hatte die Herausgabe früherer Aufgaben ab dem Jahr 2008 gefordert, damit sich der Sohn auf seine Abiturprüfung vorbereiten könne. Das Ministerium lehnte dies ab. Die Begründung: Die Prüfungsfragen könnten eventuell noch einmal verwendet werden. Ebenfalls korrekt aus der Sicht Kugelmanns: Die Verbandsgemeinde Prüm verweigerte Antwort auf die Frage, für jeweils wie viele Hunde in drei bestimmten Dorfstraßen Hundesteuer bezahlt werde. Diese Auskunft ließe in kleinen Dörfern Rückschlüsse auf einzelne Hundehalter zu und gefährde deshalb den Datenschutz. Für zulässig hält Kugelmann hingegen das Begehren, Einblick in den Kalender des Bürgermeisters zu nehmen, sofern es sich um dienstliche Termine handelt. Beim Landesbeauftragten für Informationsfreiheit sind nach dessen Angaben 2018 rund 180 Anfragen und Beschwerden eingegangen, 40 mehr als im Jahr zuvor. Hinzu kamen durchschnittlich bis zu zehn telefonische Beratungen pro Woche. Häufige Themen: Windparks und Flurbereinigung. Das seit 2016 geltende Transparenzgesetz begründet weitgehende Rechte der Bürger auf Information. Verpflichtet dazu sind Ministerien und Behörden des Landes sowie die Kommunen. Das Gesetz zieht aber auch Grenzen der Informationspflicht. Bei Konflikten soll der Landesbeauftragte vermitteln. Einwurf

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