Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Neue Corona-Verordnung: „Mehr Normalität für Geimpfte“

 Für Personen, die nur getestet und nicht jünger als zwölf Jahre sind, gelten ab Sonntag strengere Corona-Regeln. Unser Foto zei
Für Personen, die nur getestet und nicht jünger als zwölf Jahre sind, gelten ab Sonntag strengere Corona-Regeln. Unser Foto zeigt ein Abstrichstäbchen in einer Corona-Testeinrichtung.

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Fragen & Antworten: Mit der am Sonntag in Kraft tretenden Corona-Verordnung wird in Rheinland-Pfalz eine neue Warnampel eingeführt: Je nach der Entwicklung der Inzidenzen und der Belastung des Gesundheitswesens im Land wird die Teilnahme von ungeimpften Bürgern beispielsweise bei Veranstaltungen begrenzt.

Wie ist aktuell die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz?

Die Infektionszahlen steigen auch in Rheinland-Pfalz an, sagt Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Auf den Intensivstationen liegen wieder so viele jüngere Covid-Patienten wie zuletzt im November. Bei fast allen handelt es sich um ungeimpfte Personen. „Die Pandemie ist nicht vorüber“, betont Dreyer. Zwar wurden bisher fünf Millionen Impfungen verabreicht. Aber noch immer gibt es landesweit 750.000 Erwachsene, die sich impfen lassen könnten, es aber nicht tun.

Was soll mit der neuen Verordnung erreicht werden?

„Ziel bleibt es, eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern“, sagt Dreyer. Und für diejenigen, die geimpft oder genesen sind, soll es „viel mehr Normalität geben“. Das heißt: „Wir sehen keinen Lockdown mehr als Schutzmechanismus vor.“ Geschäfte, Restaurants, Theater oder auch Kinos sollen „geöffnet bleiben, auch bei steigenden Inzidenzen“.

Wie soll dann aber die Pandemie eingedämmt werden?

Die Infektionsgefahr ist bei geimpften oder genesenen Personen laut der Regierungschefin „wesentlich geringer als unter nur getesteten“. Deshalb wird es Veranstaltern oder Gastwirten ermöglicht, mehr Personen Zutritt zu gewähren, sofern sich darunter nur eine geringe Anzahl von lediglich getesteten Gästen befindet. Die zulässige Anzahl der getesteten Gäste richtet sich nach einem dreiteiligen Warnampel-System. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass sich beispielsweise Schwangere oder bestimmte schwer erkrankte Personen nicht impfen lassen können. Da es für Kinder unter zwölf Jahren bisher keine Impfempfehlung gibt, werden sie in der Verordnung wie Geimpfte behandelt.

Woraus setzt sich die neue Corona-Warnampel zusammen?

Bisher hatte es bereits Konsequenzen, wenn in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis die Anzahl der Neuinfizierten in den vergangenen sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner einen bestimmten Wert überschritt, erläutert Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). In der neuen Verordnung werden zwei weitere „Leitindikatoren“ zusätzlich zu dieser „Sieben-Tage-Inzidenz“ berücksichtigt. Nämlich der „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert“, der besagt, wie viele Covid-Patienten je 100.000 Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tage bezogen auf ein Krankenhausversorgungsgebiet in eine Klinik aufgenommen wurden. In der Pfalz gibt es zwei Versorgungsgebiete, nämlich die Rheinpfalz, bestehend aus Vorder- und Südpfalz, sowie die Westpfalz. Der dritte Leitindikator gibt an, wie viel Prozent der in Rheinland-Pfalz einsetzbaren Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt sind.

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