Rheinland-Pfalz Neue Corona-Regeln verunsichern an Schulen

Muss im Unterricht die Maske auf? Aktuell nirgends. Das war am Montag nicht überall klar.
Muss im Unterricht die Maske auf? Aktuell nirgends. Das war am Montag nicht überall klar.

Die neue Corona-Verordnung des Landes mit den neuen Warnstufen hat für Verwirrung an den Schulen gesorgt. Am Montag, einen Tag nachdem das Regelwerk in Kraft trat, hatten viele Schüler im Unterricht zunächst noch die Masken auf. Dabei hätten sie den Schutz am Platz ablegen können.

Seit dem neuen Schuljahr galt an rheinland-pfälzischen Schulen Maskenpflicht im Unterricht. Am Montag aber fiel diese Pflicht. Die Information darüber ist an etlichen Schulen in der Pfalz zu Wochenbeginn offenbar erst „nach und nach“ durchgesickert. In allen Städten und Landkreisen des Landes gilt, seitdem die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft ist, die Warnstufe eins. Diese „Gelbstufe“ sieht in den Schulen vor, dass zwar auf den Fluren der Mund-Nasenschutz zu tragen ist, aber am Platz abgelegt werden kann.

Sonderfall Speyer

So war beispielsweise an der IGS in Contwig (Kreis Südwestpfalz) am Montag in den ersten Schulstunden „unklar“, welche Regelung gilt. Auch am Leininger Gymnasium in Grünstadt (Kreis Bad Dürkheim) fielen erst zu Beginn der dritten Stunde die Masken im Unterricht – an Speyerer Schulen sogar erst einen Tag später.

Die Speyer Gymnasien sowie die IGS hatten sich darauf geeinigt, es an ihren Schulen an Tag zwei der neuen Verordnung bei den schärferen Regeln zu belassen. Für das Friedrich-Magnus-Schwerd-Gymnasium erklärte Leiterin Lenelotte Möller, dass „die Lage noch unklar“ gewesen sei und es zuvor „einige Corona-Fälle“ gegeben habe. „Wir wollten lieber etwas vorsichtiger sein“, so die Direktorin. Seit Schulbeginn habe es unter den rund 1000 Schülern fünf Infizierte gegeben, drei davon in der Klassenstufe 13 und einige unklare Fälle mit „roter Corona-Warn-App-Anzeige“.

Zudem habe man erst montags die Höhe der zwei weiteren Corona-Indikatoren erfahren (die Hospitalisierungs-Inzidenz und die Intensivbetten-Nutzung im Land). Seit Dienstag ist auch in Speyer klar: Im Unterricht kann die Maske weg. Daran würde sich erst etwas ändern mit der nächsthöheren Warnstufe Orange.

Keine Auswirkung auf Kita

Auf den Betrieb der Kindertagesstätten im Land haben die neu eingeführten Warnstufen keinen Einfluss. Die entsprechende Fragen-und-Antworten-Liste des Landes im Internet war am Mittwochnachmittag noch leer, doch die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung ist in der Hinsicht eindeutig: „An allen Kindertagesstätten findet der Regelbetrieb ohne Einschränkungen im Betreuungsumfang statt“, heißt es in Paragraph 15.

Dennoch kann es weiterhin passieren, dass Kitas schließen müssen oder sich enge Kontaktpersonen von Kindern mit nachgewiesener Infektion in Quarantäne begeben müssen. Ob das passiert, entscheidet die Kreis- oder Stadtverwaltung, die dann eine Verfügung erlässt. Der rechtliche Rahmen dafür ist die Verordnung des Landes zur Absonderung von Corona-Infizierten, die in der neuesten Fassung seit Sonntag in Kraft ist. Der Begriff „Absonderung“, den das Land darin benutzt, ist meist als Quarantäne zu verstehen. Sie besagt, dass positiv getestete Kinder und deren Kontaktpersonen in der Kita in Quarantäne müssen, ein negativer Test diese Quarantäne jedoch wieder aufheben kann. Ausnahmen sind vorgesehen für den Fall, dass gefährlichere Virus-Varianten auftauchen – ansteckender als die derzeit vorherrschende Delta-Variante – oder „das zuständige Gesundheitsamt im Einzelfall ein besonders relevantes Ausbruchsgeschehen festgestellt hat“, wie es in der Verordnung heißt.

Angewendet wird die Verordnung beispielsweise gerade in Kitas im Frankenthaler Stadtdorf Eppstein und in Mörzheim, das zu Landau gehört. In beiden Fällen wurden Kinder und Betreuungspersonen positiv getestet, und in beiden Fällen wurde Quarantäne für Kontaktpersonen angeordnet. Hier lesen Sie den Kommentar

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