Rheinland-Pfalz Nürburgring-Urteil: Warten auf den Bundesgerichtshof

(kad). Ein Jahr, nachdem das Landgericht Koblenz den früheren rheinland-pfälzischen Finanzminister und Aufsichtsratsvorsitzenden der Nürburgring GmbH, Ingolf Deubel (SPD), zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt hat, ist das Urteil noch immer nicht rechtskräftig. Dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe liegt die Revision vor, mit der sich Deubel gegen das Urteil wehrt.

Koblenz/Karlsruhe Auch der frühere Nürburgring-Hauptgeschäftsführer Walter Kafitz hat Revision eingelegt. Wie eine BGH-Sprecherin auf Anfrage mitteilte, sei eine mögliche Verhandlung noch nicht terminiert. Offen sei, ob der zuständige dritte Strafsenat überhaupt verhandeln wird. Möglich sei auch ein Beschluss. Deubels Anwalt, Rüdiger Weidhaas aus Bad Dürkheim, sagte, die Begründung der Revision liege dem BGH vor. Deubel (65), war von 2006 bis Juli 2009 Finanzminister. Der damalige Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hatte ihn mit der Finanzierung des Millionen-schweren Ausbaus der Rennstrecke zu einem Freizeit- und Geschäftszentrum beauftragt. Deubel hatte sich dabei auf windige Geschäftspartner eingelassen, die eine sehr günstige Finanzierung versprachen. Als ungedeckte Schecks statt des Geldes kamen, musste er zurücktreten. Das Landgericht Koblenz verurteilte ihn am 16. April 2014 wegen Untreue in 14 Fällen. Es geht dabei nicht um die 500 Millionen Euro, die am Nürburgring „versenkt“ wurden, sondern um eine Gesamtsumme von 475.000 Euro und um eine Gefährdung zweistelliger Millionenbeträge. Unter anderem sollen Beraterhonorare ohne Rechtsgrundlage gezahlt worden sein. Außerdem soll Deubel vor dem Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt haben. Unterdessen teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz gestern mit, dass sie kein Ermittlungsverfahren gegen die Insolvenzverwalter des Nürburgrings, Jens Lieser und Thomas B. Schmidt, eröffnen werde. Der beim Verkauf der Rennstrecke im März 2014 unterlegene Bieter Nexovation hatte Strafanzeige gestellt, weil die Verwalter ihrer Auffassung nach den Gläubigerausschuss über die Finanzkraft des späteren Käufers Capricorn getäuscht hätten. Wie mehrfach berichtet, konnte der geschäftsführende Gesellschafter von Capricorn, Robertino Wild, die vereinbarten Raten des Kaufpreises nicht zahlen, weshalb er die Anteile an ein russisches Konsortium um den Unternehmer Viktor Charitonin abtrat. Die unterlegenen Bieter, die bereits vorher an Wilds Kaufkraft gezweifelt hatten, hatten daraufhin rechtliche Konsequenzen angedroht, unter anderem wollen sie den Verkauf von dem Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen. Nach Angaben der Koblenzer Staatsanwaltschaft fehlt es an zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten dafür, dass der Gläubigerausschuss getäuscht worden sei.

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