Rheinland-Pfalz Nürburgring-Urteil: Deubels Anwalt legt Revision ein

Haftstrafe für früheren Finanzminister Ingolf Deubel (rechts). Links Verteidiger Rüdiger Weidhaas.
Haftstrafe für früheren Finanzminister Ingolf Deubel (rechts). Links Verteidiger Rüdiger Weidhaas. Foto: dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird die vom Landgericht Koblenz verhängte Haftstrafe gegen den rheinland-pfälzischen Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) überprüfen. Dessen Verteidiger Rüdiger Weidhaas kündigte am Montag Revision an.

Vor dem Landgericht wurde Deubel, der von 2006 bis 2009 Finanzminister war, am Freitag im Zusammenhang mit der Nürburgring-Affäre zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen Untreue und wegen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages verurteilt. Deubel selbst hatte in einer sehr persönlichen Erklärung erstmals Fehler eingeräumt und um ein Strafmaß unter zwei Jahren gebeten.

Verlust der Beamtenpension

Wird das Urteil rechtskräftig, verliert er seine Beamtenpension. Das Land würde ihn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Nach Deubels eigener Berechnung würde er 1560 Euro monatlich erhalten, laut Gericht käme er auf eine Rente von 2100 Euro.

2014 war Deubel bereits zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof in zehn von 14 Untreuefällen auf. Bestätigt wurde das Urteil bezüglich der Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss.

An deutschen Gerichten wird Gesamtstrafe gebildet

Als Einzelstrafe dafür hatte das Landgericht Koblenz 2014 eine Haftstrafe von 16 Monaten verhängt. Die Summe der Einzelstrafen für die vier Untreuefälle, die vor dem BGH Bestand hatten, betrug 33 Monate. Anders als in den USA werden vor deutschen Gerichten diese Strafen nicht addiert. Es werden Gesamtstrafen gebildet. Die jeweils höchste Einzelstrafe gilt als Einsatzstrafe. In diesem Fall sind es 16 Monate für die Falschaussage. Diese Strafe darf nicht unterschritten werden. Der Bundesgerichtshof wird laut Weidhaas nun festzustellen haben, ob die Regeln, nach denen eine Gesamtstrafe zu bilden ist, eingehalten wurden.

x