Rheinland-Pfalz Mehr Auflagen für Ungeimpfte

Ob in der Gastronomie, in Hotels oder im Fitnessstudio: Ab Samstag heißt es landesweit 2G-plus in Innenräumen, also geimpft oder
Ob in der Gastronomie, in Hotels oder im Fitnessstudio: Ab Samstag heißt es landesweit 2G-plus in Innenräumen, also geimpft oder genesen plus tagesaktuellem – natürlich negativem – Corona-Test.

Fragen und Antworten: Die Pandemie und damit die Situation in den Kliniken hat die Politik zum Handeln gezwungen. Die Landesregierung in Mainz verschärft erneut die Regeln. Die Ministerpräsidentin nennt dies „Schutz für Ungeimpfte“, ihr Minister spricht von „Lockdown“.

Keine elf Tage ist die 28. Corona-Verordnung alt, dann wird es schon wieder eine Neuauflage geben. Darüber hat sich am Dienstagvormittag der Ministerrat in Mainz verständigt. Nach der Absprache zwischen Bund und Länderchefs informierte Ministerpräsidentin Malu Dreyer zusammen mit Gesundheitsminister Clemens Hoch (beide SPD) am Dienstagabend über die neuen Regeln. Dreyer sprach von einer „sehr ernsten Lage“ und einem „Akt nationaler Solidarität“, der jetzt gebraucht werde. Auch in Rheinland-Pfalz gerieten vielerorts Kliniken an eine Belastungsgrenze. Am Donnerstag soll die neue Corona-Verordnung verabschiedet werden und am Samstag in Kraft treten. Eine Übersicht:

Was gilt für die Innenräume?
Die 2G-plus-Regel wird ausgeweitet und gilt dann in Innenbereichen überall dort, wo keine Maske getragen werden kann. Dort müssen auch geimpfte und genesene Personen einen gültigen negativen Test vorlegen. Betroffen davon sind unter anderem die Gastronomie, Hotels, der Sport im Innenbereich, aber auch körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik.

Welcher Test wird gebraucht?
Laut Dreyer können die Veranstalter beziehungsweise etwa Fitnessstudios Selbsttests unter Aufsicht für ihre Kundenanbieten. Zertifikate jedoch dürfen sie nicht ausstellen. Wer einen solchen 24 Stunden gültigen Nachweis braucht, muss weiterhin zu einem der ausgewiesenen Testzentren.

Gibt es Ausnahmen von 2G-plus?
In Bereichen, in denen die Maske getragen werden kann (Friseur oder Fußpflege, nicht aber bei der Bartrasur), gilt weiterhin die 2G-Regel. Diese wird fortan auch für Veranstaltungen im Außenbereich gelten.

Für wen gibt es wieder Kontaktbeschränkungen?
Ungeimpfte dürfen sich im Privatbereich nur noch mit dem eigenen Hausstand oder mit einer Person eines anderen Hausstands treffen. Minderjährige werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Was ändert sich an Schulen?
Auch in den Grund- und Förderschulen soll künftig eine Maskenpflicht am Platz gelten – so wie bisher schon an den weiterführenden Schulen.

Was bleibt?
Für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religions- oder Glaubensgemeinschaften in geschlossenen Räumen gilt nach wie vor die 3G-Regelung. Es gelten Abstandsgebot und Maskenpflicht. Auch Weihnachtsmärkte werden nicht generell verboten, sind unter 2G und Maskenpflicht weiter erlaubt. Die Kommunen regeln dies selbst.

Was gilt ansonsten noch?
Die Personenbegrenzung von einer Person pro zehn Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche wird wieder eingeführt. Wenn in geschlossenen Räumen die 2G-plus-Regelung gilt, dann dürfen zusätzlich maximal 25 nicht-immunisierte Minderjährige anwesend sein.

Für sie besteht die Testpflicht. Dies gilt auch in der Gastronomie. Die Maskenpflicht gilt durchgängig außer beim Verzehr von Speisen und Getränken.

Was ist neu beim Impfen?
Kinder zwischen fünf und elf Jahren können ab dem heutigen Mittwoch bei den Impfzentren des Landes (unter impftermin.rlp.de) zur Erstimpfung angemeldet werden. Registrierungen zum Boostern sind jetzt auch schon möglich, sobald nur vier Monate seit der Zweitimpfung verstrichen sind. Der Booster erfolgt aber erst nach einem Abstand von fünf Monaten.

Droht Ungeimpften ein Lockdown?
Noch dürfen in Rheinland-Pfalz, anders als etwa in Sachsen, auch Ungeimpfte in Einzelhandelsgeschäfte. Falls am Donnerstag aber auf Bundesebene eine Regelung à la Sachsen kommt, wird das auch Rheinland-Pfalz übernehmen, sagte Dreyer.

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