Rheinland-Pfalz Klimaschutzgesetz als unpräzise kritisiert

(kad). Konkretere Ziele und präzisere Vorgaben sollten im Klimaschutzgesetz festgeschrieben werden, wenn es in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden solle. Das war gestern der Tenor einer Anhörung von elf Fachleuten im Wirtschaftsausschuss des Landtages. Der Entwurf zum Klimaschutzgesetz, den die Fraktionen SPD und Grüne im März in den Landtag eingebracht haben, soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

MAINZ Mit dem Gesetz will die rot-grüne Koalition verbindlich festlegen, dass der Ausstoß schädlicher Klimagase wie Kohlendioxid (CO2), Methan oder Distickstoffoxid bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 verringert wird und bis 2050 um 90 Prozent. Diese Ziele sollen im Gesetz festgeschrieben werden, aber erst nach dessen Verabschiedung ist geplant, ein Klimaschutzkonzept mit einzelnen Strategien und Maßnahmen zu erarbeiten. Lediglich die Absicht, bis 2030 die Landesbehörden und Hochschulen sowie die Fahrzeuge des Landes und die Dienstreisen klimaneutral zu organisieren, ist präzise formuliert. Die Kosten für die Sanierung der Landesliegenschaften hat der Rechnungshof in Speyer in seiner Stellungnahme zum Gesetz ermittelt. Auf der Grundlage einer Studie der Deutschen Energie-Agentur (Dena), die für die Immobilien des Bundes erstellt wurde, komme er auf eine „Grob-Schätzung“ von 250 Millionen Euro, sagte der Vertreter des Rechnungshofs, Johannes Herrmann. Der Rechnungshof empfehle eine Gesetzesfolgenabschätzung und ein wirksames Flächenmanagement. Bernhard Braun (Grüne) erwiderte, niemand gehe davon aus, dass alle Gebäude in den nächsten Jahren energetisch saniert würden. Möglich seien auch Kompensationsmaßnahmen, etwa über den Emissionshandel. Eigene Berechnungen über die Kosten, die das Gesetz auslösen könnte, haben die Fraktionen von SPD und Grünen nicht angestellt. Christoph Zeiss vom Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt und Energie ist seit zweieinhalb Jahren in Nordrhein-Westfalen mit ihm Boot, um das dortige Klimaschutzgesetz mit Zielvorgaben auszustatten und umzusetzen. Dies sei über eine sehr breite Beteiligung aller relevanter Gruppen geschehen, sagte er. Das Wort „Beteiligung“ vermisse er im rheinland-pfälzischen Gesetzentwurf. Das geplante Gesetz sieht auch vor, dass die Gemeinden und Landkreise ihrer Vorbildfunktion „in eigener Verantwortung“ gerecht werden. Für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sagte der Landrat des Kreises Alzey-Worms, Ernst Walter Görisch, er erwarte, dass durch das Gesetz keine Kosten auf die Kommunen zukämen. Das Land müsse den Mehraufwand tragen. Hans-Günther Clev, Geschäftsführer der Planungsgemeinschaft Westpfalz, wies darauf hin, dass viele Aspekte des Klimaschutzes bereits jetzt Teil der Landschaftsplanung seien. Weitere Ziele müssten präzisiert werden, der Gesetzentwurf sei an dieser Stelle zu ungenau, sagte Clev. Die Landesgeschäftsführerin des BUND, Sabine Yacoub, forderte ebenfalls konkretere Vorgaben im Gesetz. Nur dadurch könne etwas bewegt werden, sagte sie. Dem Vorwurf, die Folgen des Gesetzes seien zu teuer, entgegnete sie, dass niemand die Folgekosten ausgerechnet habe für den Fall, dass dem Klimawandel nichts entgegengesetzt werde. Grundsätzlich auf Zustimmung stieß das Gesetz beim Energieexperten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Hans Weinreuter. Dass neben der derzeit vorherrschenden Debatte über Strom und Strompreise auch die Frage der Effizienz und der Einsparung beleuchtet werde, sei wichtig. Dass für Privatpersonen aber „wenig bis nix“ bisher formuliert sei, kritisierte er. Es müsse Förderung und steuerliche Anreize geben, die energetische Sanierungen oder den Austausch alter Heizanlagen verstärken könnten. Warum die Sanierungsrate älterer Häuser bei weniger als einem Prozent liege, sei nicht erforscht. Dies seien aber die Punkte, an denen die Landesplanung ansetzen müsse. Die Industrie- und Handelskammern sowie der Verband der Chemischen Industrie lehnen das Gesetz ab, weil höhere Kosten für die Wirtschaft erwarten sowie ein unkalkulierbares Risiko von Klagen beispielsweise von Umweltverbänden.

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