Landtagswahl 2021 Klimaliste scheitert mit Eilantrag gegen Stimmzettel

Richterhammer
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer.

Die Klimaliste Rheinland-Pfalz ist vor dem Verwaltungsgericht Koblenz mit einem Eilantrag gegen die Gestaltung des Stimmzettels für die Landtagswahl gescheitert. Maßnahmen und Entscheidungen, die wie die Gestaltung des Stimmzettels unmittelbar auf das Wahlverfahren bezogen seien, könnten nicht mit einem Antrag im Eilverfahren angefochten werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Um eine möglichst reibungslose Durchführung der Wahl zu gewährleisten, sei der Rechtsschutz vor einer Landtagswahl beschränkt. Gegen die Entscheidung ist aber Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.

Die Klimaliste hatte sich beschwert, dass der Stimmzettel in der Spalte für Kurzbezeichnung für die Landesstimme ein leeres Feld für ihre Liste vorsieht - von den 13 Parteien und Vereinigungen ist dies nur bei der Klimaliste der Fall. «Wir sehen eine deutliche Ungleichbehandlung in dieser Version der Wahlzettel im Vergleich zu anderen Parteien», sagt der Spitzenkandidat der Landesliste, Maurice Conrad. Er kündigte an, deswegen notfalls bis vor den Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz zu ziehen.

Der Name der Klimaliste Rheinland-Pfalz stelle keine Kurzbezeichnung dar, erklärten die Koblenzer Richter. Die Liste hätte die Möglichkeit gehabt, in ihrer Satzung eine Kurzbezeichnung festzulegen und diese im Wahlvorschlag anzugeben. Davon sei aber kein Gebrauch gemacht worden.

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