Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Katastrophenschutz: Lebensgefahr bei Warnstufe lila

Der Katastrophenschutz, zu dem auch die Warnung vor Hochwasser gehört, ist Aufgabe der Kommunen.
Der Katastrophenschutz, zu dem auch die Warnung vor Hochwasser gehört, ist Aufgabe der Kommunen.

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Wie können Menschen in Rheinland-Pfalz besser vor Katastrophen wie der Flut im Landesnorden in der Nacht zum 15. Juli gewarnt werden? Der Innenausschuss des Landtags hat diese Frage in seiner Sitzung am Dienstag in Mainz aufgeworfen.

Innenminister Roger Lewentz (SPD) verwies auf das Landesbrand-und Katastrophenschutzgesetz, das erst im Dezember 2020 mit den Stimmen aller Fraktionen im Landtag verabschiedet wurde. Danach ist der Katastrophenschutz eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, das Land führt deshalb keine Fachaufsicht. Weder die kommunalen Spitzenverbände noch die Opposition habe damals gefordert, den Katastrophenschutz auf das Land zu übertragen, sagte Lewentz. Es sei aber legitim, diese Regelungen in Frage zu stellen.

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Warnung ohne Wirkung

Eine Enquetekommission des Landtags soll bis Mitte 2023 Antworten darauf finden. Am Dienstag erhob niemand aus den Reihen der Parlamentarier die Forderung, das Gesetz schnellstmöglich zu ändern oder die Zuständigkeiten neu zu regeln.

Vielmehr ging es um die Frage, warum die Warnungen des Landesamtes für Umwelt vor Ort nicht die entsprechende Wirkung erzielt haben. „Warum sind sachgerechte Warnungen bei den Menschen nicht so angekommen, wie es hätte sein sollen?“, sagte Hans-Hartmann Munk, stellvertretender Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft im Klimaministerium. Künftig müsse klar kommuniziert werden, dass bei Warnstufe lila Lebensgefahr bestehe und dass sich die Menschen in Sicherheit bringen müssten.

Aufarbeitung im Parlament

Am 14. Juli hatte das Landesamt bereits um 17.17 Uhr die höchste Hochwasserwarnstufe fünf (lila) aktiviert. Im Landkreis Ahrweiler wurde der Katastrophenfall erst nach 23 Uhr ausgerufen.

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