Rheinland-Pfalz Kaiserslautern: Neues Bankraub-Urteil gegen Ex-Polizisten

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Tatort Sparkasse: Bei einem Überfall auf die Filiale in Olsbrücken erbeutete ein Täter etwa 50 000 Euro. Nun ist ein Ex-Polizist zum zweiten Mal für den Bankraub verurteilt worden.

Kaiserslautern. Weil er als Polizist die Sparkasse im westpfälzischen Olsbrücken überfallen haben soll, wollte das Landgericht Kaiserslautern im Sommer 2016 einen 31-Jährigen für viereinhalb Jahre ins Gefängnis schicken. Doch der Bundesgerichtshof beanstandete dieses Urteil. Nun haben neue Richter die Strafe gemildert, aber nur ein kleines bisschen.

Er war ein relativ kurzer Prozess, der dem mittlerweile gefeuerten Polizisten nun in Kaiserslautern gemacht wurde. Die Richter verzichteten zum Beispiel auf Zeugenaussagen. Denn für sie stand schon von vornherein fest, dass der Angeklagte im Februar 2015 die Sparkasse in seinem Heimatort Olsbrücken (Kreis Kaiserslautern) überfallen hatte. Schließlich hatten Juristen einer anderen Kammer im Sommer 2016 bereits entschieden, dass der Mann deshalb für viereinhalb Jahre ins Gefängnis soll.

Die Ober-Richter schauen nur in die Akten

Anschließend allerdings hatte der 31-Jährige versucht, diesen Schuldspruch doch noch zu kippen. Immerhin hatte er in Kaiserslautern bis zuletzt standhaft versichert, kein Bankräuber zu sein. Um seine Unschuld zu beteuern, blieb ihm aber nur noch der Bundesgerichtshof. Und dort findet kein Berufungsprozess statt, für den ein Verfahren noch einmal komplett neu geführt würde. Stattdessen schauen die Karlsruher Ober-Richter nur in die Akten – vor allem, um zu kontrollieren, ob formal alles richtig gemacht worden ist.

Sie zweifelten nicht am Schuldspruch

Im Fall des Ex-Polizisten fanden sie nichts, was sie am Schuldspruch zweifeln ließ. Doch sie stolperten über einen der Sätze, mit denen die Kaiserslauterer Richter die Höhe der Strafe begründet hatten. Denn dort stand eher nebenbei, dass der 31-Jährige dem Ansehen der Polizei geschadet habe. Doch der Bundesgerichtshof bezweifelte, dass dieses Argument eine Rolle spielen durfte. Und er ergänzte: Wenn die Pfälzer Kollegen schon von einem Image-Schaden reden, dann müssen sie wenigstens belegen, dass er auch eingetreten ist.

Jetzt ging es nur noch um die Höhe der Strafe

Damit war zwar das erste Urteil gekippt, doch im zweiten Prozess in Kaiserslautern musste nur noch über die genaue Höhe der Strafe verhandelt werden. Und über Schadenersatz für die Sparkasse: Der Ex-Polizist verpflichtete sich dazu, ihr die Beute von etwa 50.000 Euro zurückzuzahlen. Darüber hinaus plädierte sein Anwalt nach Angaben des Landgerichts für drei Jahre und sechs Monate Haft, während die Staatsanwaltschaft und die Anwältin des überfallenen Sparkassen-Mitarbeiters jeweils vier Jahre und fünf Monate forderten.

Die Richter blieben knapp unterm Vorschlag der Ankläger

Die Richter blieben schließlich knapp darunter. Und knapp unter der Strafe, die ihre Kollegen im ersten Verfahren verhängt hatten: Am Ende des kurzen Prozesses stehen vier Jahre und zwei Monate Gefängnis.

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