Kolumne Hundesteuer-Sünder? Eine Schlagzeile und ihre Geschichte

Wie die Polizei angeblich einen Hundesteuer-Sünder schnappte.
Wie die Polizei angeblich einen Hundesteuer-Sünder schnappte.

Schnelligkeit ist eine er wichtigsten Währungen im Nachrichtengeschäft. Doch wie stellt man dabei sicher, dass Seriosität nicht dem Tempo geopfert wird? Ein hoher Anspruch, der nicht immer zu erfüllen ist, wie sich am Montag zeigte.

Als die Inspektion der Bundespolizei im Saarland um 8.59 Uhr berichtete, „Ein Tag Gefängnis wegen Hundesteuer“, griff dies die Presseagentur auf und meldete um 11.23 Uhr „Polizei schnappt Hundesteuer-Sünder“. Schon fünf Minuten später erschien bei der Süddeutschen Zeitung online genau die Schlagzeile aus der Agentur. Im Minutentakt folgten andere Medien, auch online die RHEINPFALZ. Laut Polizei war angeblich ein 42-jähriger Deutscher bei einer Routinekontrolle an der Grenze geschnappt worden, gegen den ein Haftbefehl vorlag, weil er die 100 Euro Steuern für seinen Hund nicht gezahlt hatte.

Als die RHEINPFALZ die Hintergründe zur Geschichte bei der Staatsanwaltschaft zu recherchieren begann, war bald klar: So stimmt die Sache nicht, bei der Polizeimeldung war offenbar ein Fehlerteufel am Werk gewesen. Der Geschnappte hatte womöglich gar keinen Hund, aber Kinder. Und zu Unterhaltszahlungen für sie blieb er dem saarländischen Jugendamt Auskünfte schuldig. Da der Betroffene jahrelang die dazu verhängte 100-Euro-Geldbuße nicht zahlte, ordnete das Amtsgericht Saarbrücken laut Staatsanwaltschaft Erzwingungshaft an. Die Adresse des Mannes war nicht immer bekannt. Erst jetzt wurde er geschnappt – einen Tag im Gefängnis hat er sich erspart, weil er die 100 Euro plus Zusatzkosten nun sofort zahlte. Die Meldung aber vom angeblichen Hundesteuer-Sünder ist noch immer im Netz zu finden.

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