Rheinland-Pfalz „Hitler-Glocke“: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht

«Herxheim/Frankenthal.» Die Staatsanwaltschaft Frankenthal wird keine Ermittlungen gegen die Menschen einleiten, die im Zusammenhang mit der „Hitler-Glocke“ in Herxheim am Berg wegen des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Rechtsbeugung angezeigt worden waren.

Es handelt sich dabei um den zurückgetretenen Bürgermeister Ronald Becker, den protestantischen Pfarrer Helmut Meinhardt und einen Bürger, die in einer Fernsehsendung interviewt worden waren. Die Staatsanwaltschaft sieht nach eigenen Angaben keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten. In ihrer ausführlichen Begründung verweist sie unter anderem darauf, dass das Hakenkreuz auf der Glocke sowie ihre Widmungsinschrift von außen nicht zu sehen sind. Und in Bezug auf die Interview-Aussagen des Herxheimer Bürgers zitiert die Behörde aus der juristischen Fachliteratur: „Abwegiges Geschwätz über Heldentaten von Wehrmacht und Waffen-SS, bewundernde Äußerungen über Reichsarbeitsdienst oder Autobahnbau oder über NS-Führer in Wirtschaft, Kultur, Rechts- oder Gesundheitswesen sind auch dann nicht strafbar, wenn sie für die Bundesrepublik peinlich sind“ . Erstattet hatte die Anzeigen ein Saarländer jüdischen Glaubens. Er sagt nun: „Das ist ein Skandal und ein neuerlicher Beweis dafür, dass die deutsche Justiz auf dem rechten Auge blind ist.“ Er will weitere juristische Schritte unternehmen. Leitartikel Seite 2

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