Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf sieht Deckelung von Nebeneinkünften vor

Die Thüga-Hauptverwaltung in München.
Die Thüga-Hauptverwaltung in München.

Eine Gesetzesänderung soll mehr Transparenz über die Nebentätigkeiten von Beamten, auch von Wahlbeamten wie Oberbürgermeistern und Landräten bringen. Der Landtag in Mainz wird sich am Mittwoch in erster Lesung damit beschäftigen.

Maximal 9600 Euro jährlich dürfen Beamte künftig aus ihren Nebentätigkeiten behalten, der Rest muss an den Arbeitgeber abgeführt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, FDP und Grüne vor. Außerdem müssen kommunale Wahlbeamte wie Oberbürgermeister und Landräte jedes Jahr einmal in öffentlicher Sitzung ihre Nebentätigkeiten angeben. In vielen Fällen betreffen diese Nebentätigkeiten Aufsichtsmandate etwa bei der örtlichen Sparkasse oder bei Versorgungsunternehmen, die automatisch an das Amt gebunden sind. Die Höchstgrenze wird vereinheitlicht, sagte Martin Haller, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD, am Montag in Mainz. Je nach Gehaltsstufe lagen die Grenzen bisher bei 4300 Euro beziehungsweise bei 6200 Euro.

Höchstens 40 Prozent des Grundgehalts

Die Grenze der erlaubten Nebentätigkeiten wird laut Pia Schellhammer, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, erstmals festgelegt. Sie soll bei 40 Prozent des Grundgehalts in der höchsten zu erreichenden Altersstufe liegen. Das entspreche einer Regelung auf Bundesebene. Alles, was über diese 40 Prozent hinausgeht, soll von der Aufsichtsbehörde nicht mehr genehmigt werden.

Im vergangenen Jahr waren die Nebentätigkeiten einiger Kommunalpolitiker in der Pfalz im Zusammenhang mit dem Energiedienstleister Thüga ins Visier geraten. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte die Tätigkeiten womöglich falsch eingestuft. Bisher dürfen Beamte Nebeneinkünfte von privaten Unternehmen zu 100 Prozent behalten, nur von öffentlichen Unternehmen müssen sie Geld abführen. Die Thüga war lange privat, ist inzwischen jedoch an vielen kommunalen Unternehmen beteiligt. Deshalb kommen auf amtierende oder frühere Wahlbeamte in Pirmasens, Kaiserslautern und Frankenthal möglicherweise Rückzahlungsforderungen zu. Nach dem Gesetzentwurf muss künftig auch Geld aus privaten Ämtern abgeführt werden. Die Transparenzpflicht gilt bei privaten Nebeneinnahmen jedoch nur, wenn sie in einem Bezug zum Hauptamt stehen.

x