Rheinland-Pfalz Gericht: Schäfer in der Eifel muss seine Schafe im Sommer scheren

Schafe müssen im Sommer geschoren werden.
Schafe müssen im Sommer geschoren werden. Foto: DPA

Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Schäfer in der Eifel dazu verdonnert, seine Tiere mindestens einmal im Jahr zu scheren oder scheren zu lassen. Auch die Gebühren für eine Nachkontrolle des zuständigen Veterinäramtes muss der Mann zahlen. Der Schäfer hatte gegen die Tierschutzauflagen des Kreises Bitburg-Prüm geklagt. Offenbar fühlte er sich von den Behörden unnötig gemaßregelt.

Laut Gericht hatten die Kontrolleure bei der Schafsherde im Freien aber einiges zu bemängeln. Zum einen hatten die 100 Muttertiere mit ihren Lämmern keinen Unterstand. Zum anderen sei der Großteil der Altschafe, eine Mischung aus Texelschaf und Heidschnucke, Ende Juli noch ungeschoren gewesen. Die schwitzenden und schwer atmenden Tiere hätten sich im Schatten auf den Erdboden gedrückt. Obwohl der Schäfer die Schur zugesichert hatte, waren Anfang August mindestens zwei Tiere weiter ungeschoren. Jetzt wurde der Schäfer gerichtlich dazu verpflichtet, seine Tiere zwischen Mai und Juni zu scheren.swz

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