Zweibrücken FWG macht Druck bei Sonntagsöffnungszeiten im Zweibrücker Outlet
Das Oberlandesgericht in Zweibrücken hatte Ende Juni in einem Zivilprozess um Wettbewerbsverzerrung durchblicken lassen, dass die Landesverordnung verfassungswidrig sein könnte. Durch die Verordnung von 2007 sind die Sonntagsöffnungszeiten in dem Einkaufszentrum geregelt: Dort sind deutlich mehr offene Sonntage erlaubt als die landesweit sonst üblichen vier. Als Begründung galt damals der Flughafen Zweibrücken – der in dieser Größe nicht mehr existiert.
Eine Vertreterin des Arbeitsministeriums erklärte am Freitag im Ausschuss, dass die Prüfung zur Verordnung andauere. Berücksichtigt würden auch Auswirkungen auf Arbeitsplätze in der Region sowie der jetzt beim Bundesgerichtshof (BGH) liegende Rechtsstreit und das Verfahren zur geplanten Outlet-Erweiterung. Dem rechtspolitischen Sprecher der FWG, Stephan Wefelscheid, waren diese Ausführungen ohne Zeitangabe zum Ende der Prüfung „zu nebulös“, wie er sagte. Er will der Regierung Druck machen. Für den Fall, dass der BGH den Rechtsstreit zum Outlet nicht aufgreift, bekräftigte Wefelscheid den Willen seiner Fraktion, die Verordnung vor Gericht anzufechten.