Rheinland-Pfalz Dreyer verteidigt Polizeizugriff auf Gästelisten

Seit der Öffnung der Restaurants in Rheinland-Pfalz nach dem Corona-Lockdown müssen die Kontakdaten der Gäste erfasst werden.
Seit der Öffnung der Restaurants in Rheinland-Pfalz nach dem Corona-Lockdown müssen die Kontakdaten der Gäste erfasst werden.

Die Ministerpräsidentin hat den Zugriff der rheinland-pfälzischen Polizei auf Gästelisten des Gastgewerbes in bestimmten Fällen verteidigt.

Es sei völlig unstreitig, dass die Polizei bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat auch auf diese Listen zugreifen könne. „Nur um diesen Fall geht es letztendlich, und alles andere steht bei uns auch gar nicht zur Debatte“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag. Wenn Gefahr im Verzug sei, werde der richterliche Beschluss nachgeholt, sonst werde er vorher eingeholt. Sie gehe davon aus, dass die Strafverfolgungsbehörden so handelten. Bisher gab es landesweit ein Dutzend Fälle, in denen die Polizei Kontaktdaten von Restaurant-Gästen auswertete.

Kritik von Dehoga

Zuletzt war eine Diskussion um solche Zugriffe auf die in der Corona-Krise im Gastgewerbe vorzuhaltenden Gästelisten entbrannt. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga kritisierte, die Debatte verringere den Kundenzulauf in der gebeutelten Branche weiter und sei daher schädlich „für das zarte Pflänzchen Hoffnung in der Gastronomie“.

Skepsis beim Datenschützer

Der Datenschutzbeauftragte im Land, Dieter Kugelmann mahnte, dass es für den Zugriff der Polizei auf die zum Schutz vor Corona angelegten Gästelisten hohe Hürden geben sollte. „Wer im Biergarten sitzt, darf nicht später von der Polizei aufgrund des Eintrags in eine Corona-Gästeliste befragt werden, wenn es um die Aufklärung einer Ordnungswidrigkeit, einer kleineren Sachbeschädigung oder eines Falschparkens in der Nähe geht.“ Wenn die Polizei die Listen etwa bei Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag für ihre Arbeit brauche, biete ein richterlicher Beschluss Rechtssicherheit.

Polizeigewerkschaft begrüßt Aussage Dreyers

Die GdP-Landesvorsitzende Sabrina Kunz sagte, die Aussagen des Datenschutzbeauftragten seien ein Stück weit mit der Aufforderung an Gastronomen verbunden gewesen, Gästelisten möglicherweise nicht herauszugeben. Das habe von Beginn an im Widerspruch zur Rechtslage gestanden. „Ich finde es gut und richtig, dass sich die Landesregierung jetzt auch zu dem Thema positioniert.“

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