Rheinland-Pfalz Dreimal lebenslange Haft verhängt

Das Landgericht Frankenthal hält die drei Angeklagten des Mordes, des Menschenraubes und der räuberischen Erpressung mit Todesfo
Das Landgericht Frankenthal hält die drei Angeklagten des Mordes, des Menschenraubes und der räuberischen Erpressung mit Todesfolge für überführt.

«FRANKENTHAL.»Im Prozess um die Ermordung des Ludwigshafener Unternehmers Ismail Torun und eines weiteren Geschäftsmannes aus Brühl wurden gestern alle drei Angeklagten zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Zusätzlich stellte das Landgericht Frankenthal die besondere Schwere der Schuld fest. Dies bedeutet, dass die Verurteilten nicht bereits nach 15 Jahren hinter Gittern einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen können.

Zusätzlich wurde für den 49-jährigen ehemaligen Betreiber einer Frankenthaler Wellness-Anlage aufgrund seiner Vorstrafen eine anschließende Sicherheitsverwahrung verhängt. Die Kammer sah die Angeklagten des Mordes, des Menschenraubes und der räuberischen Erpressung mit Todesfolge überführt. Nach einer Prozessdauer von über einem Jahr war das Gericht überzeugt, dass die beiden angeklagten Männer gleichwertig an den Taten beteiligt waren. Diese seien bis ins Detail geplant gewesen. Ein Anhaltspunkt für die Kammer dafür war, dass bei beiden Dateien gefunden wurden, in denen Einzelheiten zu den Taten aufgeführt waren. „Hätte der Plan bestanden, die Opfer freizulassen, wäre das ebenso detailliert aufgeführt gewesen“, sagte der Vorsitzende Richter Alexander Schräder. Die Ermordung von Torun sei für die Männer zwingend gewesen, weil der Unternehmer sie bei einem Gerangel demaskiert habe. Der Brühler Geschäftsmann habe zwei der drei Angeklagten gesehen. Da weitere Taten geplant gewesen seien, sei dessen Tötung ebenfalls von Anfang an geplant gewesen. Beide Angeklagten hätten ein eigenständiges Gewaltpotential. Bei den Männern seien Heimtücke und die Verdeckungsabsicht die entscheidenden Motive gewesen, so Schräder weiter. Juristisch betrachtet scheide das Motiv Habgier aus, weil die Beute im Fall Torun zum Tötungszeitpunkt gesichert war. Für die Gleichrangigkeit der Männer spreche, dass der Mitangeklagte für seine Tatbeteiligung mindestens 254.000 Euro erhalten habe. Die Frau soll mindestens 10.000 Euro bekommen haben. 975.000 Euro haben die Täter als Lösegeld von der Familie Torun erhalten. Bei der Angeklagten ging die Kammer im Fall des ersten Mordopfers davon aus, dass sie nichts von den Tötungsplänen wusste. Sonst hätten ihr die Männer nicht sagen müssen, dass dieser an einem Herzinfarkt gestorben sei, meinte der Richter. Da die Frau diese Aussage jedoch als falsch durchschaut habe, habe sie den späteren Tod von Ismail Torun billigend in Kauf genommen. Sie habe ein mögliches Entführungsopfer zwar gewarnt, weil dieser Mann Kinder hatte. Weil sie trotzdem weiter gemacht und als Lockvogel agiert habe, verhängte das Gericht auch hier eine lebenslange Freiheitsstrafe. Vorwiegendes Motiv bei der Angeklagten sei Habgier gewesen. Gestützt hat die Kammer ihr Urteil insbesondere auf die Aussagen der angeklagten Frau. Sofort nach ihrer Verhaftung Anfang Januar 2017 habe sie sich geäußert, allerdings habe sie dabei ihre Tatbeteiligung nicht umfänglich angegeben. Ihre Aussagen seien fast deckungsgleich mit dem, was einer der Männer ausgesagt hatte. Nur der 49-Jährige habe erst nach Einsicht in die Akten eine mehr als 100-seitige Einlassung geschrieben. Darin habe er versucht, die Morde dem Mitangeklagten zuzuschieben. Zudem habe er von einer Bandenstruktur gesprochen, von der er unter Druck gesetzt worden sei. Seine Aussagen habe er im Prozess immer angepasst. Die Bande gab es nach Auffassung des Gerichtes nicht. „Am Tatort waren nach unserer Überzeugung nur die beiden Männer und das jeweilige Opfer“, so Schräder. Verteidiger Michael Rehberger sagte, er werde für seine Mandantin Revision einlegen. Staatsanwalt Kai Ankenbrand will prüfen, ob er Revision einlegt.

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