Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Die neuen Corona-Regeln ab Sonntag

Geimpfte und Genesene müssen künftig weniger Beschränkungen in Kauf nehmen als „Nichtimmunisierte“.
Geimpfte und Genesene müssen künftig weniger Beschränkungen in Kauf nehmen als »Nichtimmunisierte«.

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Für diejenigen, die weder geimpft noch genesen sind, gelten von Sonntag an deutlich mehr Einschränkungen als für die übrige Bevölkerung. Noch nie war es so kompliziert, sich im Paragrafendschungel zurecht zu finden, wie bei dieser Landesverordnung. Die folgenden Hinweise sollen ein paar Trampelpfade durch das Dickicht aufzeigen.

Die neue Corona-Verordnung der Landesregierung kann im Internet unter corona.rlp.de und dort unter „Rechtsgrundlagen“ eingesehen werden. Sie umfasst 38 Seiten und ist in feinstem Juristen-Deutsch verfasst. Deshalb im folgenden einige Hinweise, was ab diesem Sonntag in Rheinland-Pfalz in der Praxis gilt.

Das Prinzip der Verordnung

Lockdowns sind nicht mehr vorgesehen. Von Einschränkungen können aber solche Bürger betroffen werden, die weder geimpft noch genesen sind. Sie werden in der Verordnung als „nicht-immunisierte Personen“ bezeichnet. Diese Bürger dürfen an privaten Treffen oder an Veranstaltungen in begrenzter Anzahl teilnehmen, wenn sie einen Test vorweisen können. Wie viele „Nichtimmunisierte“ das sein können, richtet sich nach der Warnstufe, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt erreicht ist (siehe Grafik). Für Geimpfte und Genesene – zu denen auch alle Kinder unter zwölf Jahren automatisch zählen, weil es für sie keine Impfempfehlung gibt – sind dagegen laut dem Gesundheitsministerium „unbegrenzte Zusammenkünfte möglich“.

An dieser Stelle finden Sie Umfragen von Opinary.

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Alle Kommunen sind zunächst in der Warnstufe 1 eingeordnet. Eine höhere Warnstufe wird dann ausgerufen, wenn zwei der drei Leitindikatoren die in der Grafik genannten Schwellenwerte an drei aufeinander folgenden Tagen überschreiten. Dann muss die Anzahl der „Nichtimmunisierten“ reduziert werden, die beispielsweise eine Gaststätte oder eine Veranstaltung besuchen dürfen. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz wird die jeweils aktuell ermittelten Werte der Leitindikatoren ab diesem Sonntag für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt auf seiner Internetseite www.lua.rlp.de veröffentlichen.

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Die ab 12. September geltenden Corona-Warnstufen und Leitindikatoren in Rheinland-Pfalz

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Gretchenfrage: Begegnung oder Veranstaltung oder was?

 

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