Corona-Krise Das sind die Corona-Lockerungen für Rheinland-Pfalz im Mai und Juni

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) verkündet regelmäßig die Lockerungen in Pressekonferenzen.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) verkündet regelmäßig die Lockerungen in Pressekonferenzen.

Seit Anfang Mai hat es zahlreiche Lockerungen der bisherigen Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Krise gegeben. Die Bundesländer gehen dabei oft eigene Wege, was die Zeitpunkte angeht. Ein Überblick, wie Rheinland-Pfalz mit den Lockerungen umgeht.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) verkündet regelmäßig die Lockerungen in Pressekonferenzen.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) verkündet regelmäßig die Lockerungen in Pressekonferenzen.
Seit 4. Mai dürfen 130.000 Schüler unter genauen Vorgaben wieder in die Schulen. Am 25. Mai und am 8. Juni wird der Schulunterri
Seit 4. Mai dürfen 130.000 Schüler unter genauen Vorgaben wieder in die Schulen. Am 25. Mai und am 8. Juni wird der Schulunterricht für weitere Klassenstufen geöffnet. Universitäten halten Seminare digital ab. Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen, zum Beispiel für Labore, sind möglich.
Seit 3. Mai kann jede Kommune selbst entscheiden, ob sie Spielplätze öffnet.
Seit 3. Mai kann jede Kommune selbst entscheiden, ob sie Spielplätze öffnet.
Seit 3. Mai ist der Musikunterricht zu zweit wieder erlaubt. Volkshochschulen, Weiterbildungseinrichtungen sowie Musik- und Kuns
Seit 3. Mai ist der Musikunterricht zu zweit wieder erlaubt. Volkshochschulen, Weiterbildungseinrichtungen sowie Musik- und Kunstschulen können ab dem 13. Mai an wieder ihre Kurse anbieten, vorausgesetzt das Hygienekonzept wird eingehalten. Abhängig von der Größe des Kursraums dürften in der Regel maximal 15 Personen teilnehmen. Gesangsunterricht ist weiterhin nicht zulässig.
Seit 3. Mai können Zoos ihre Tore für Besucher wieder öffnen. Aber auch hier gelten strenge Vorgaben. Innenbereiche von Zoos und
Seit 3. Mai können Zoos ihre Tore für Besucher wieder öffnen. Aber auch hier gelten strenge Vorgaben. Innenbereiche von Zoos und Wildparks dürfen erst ab dem 10. Juni wieder öffnen. Für Zirkusse gilt die Regel: Freiluft-Veranstaltungen sind ab 27. Mai erlaubt, in geschlossenen Räumen ab 10. Juni.
Seit 3. Mai dürfen in Rheinland-Pfalz alle Geschäfte, unabhängig von der Anzahl der Quadratmeter, wieder öffnen. Flohmärkte, die
Seit 3. Mai dürfen in Rheinland-Pfalz alle Geschäfte, unabhängig von der Anzahl der Quadratmeter, wieder öffnen. Flohmärkte, die im Freien abgehalten werden, dürfen auch ab dem 27. Mai wieder öffnen. Flohmärkte in Hallen hingegen erst ab dem 10. Juni.
Seit 3. Mai sind Gottesdienste wieder erlaubt, wobei auch hier die Kommunen individuell entscheiden können.
Seit 3. Mai sind Gottesdienste wieder erlaubt, wobei auch hier die Kommunen individuell entscheiden können.
Seit 4. Mai dürfen Friseure unter bestimmten Hygienemaßnahmen wieder öffnen.
Seit 4. Mai dürfen Friseure unter bestimmten Hygienemaßnahmen wieder öffnen.
Seit 7. Mai können Menschen in Alters- und Pflegeheimen wieder besucht werden. Allerdings nur eine Person pro Tag und nur für ei
Seit 7. Mai können Menschen in Alters- und Pflegeheimen wieder besucht werden. Allerdings nur eine Person pro Tag und nur für eine Stunde. Ausnahmen gelten für bestimmte berufliche Besuche wie medizinischer Betreuung oder für Rechtsanwälte. Private Besucher müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen.
Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sind zunächst bis zum 5. Juni verlängert worden. Seit 7. Mai ist es aber erlaubt, sich mit
Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sind zunächst bis zum 5. Juni verlängert worden. Seit 7. Mai ist es aber erlaubt, sich mit Personen aus einem bestimmten zweiten Haushalt wieder in der Öffentlichkeit zu treffen. Dieselbe Regel gilt auch für Restaurant-Besuche.
Ab 13. Mai darf das Gastrogewerbe sowohl innen als auch außen, unter Auflagen, wieder aufgenommen werden. Bedient werden darf nu
Ab 13. Mai darf das Gastrogewerbe sowohl innen als auch außen, unter Auflagen, wieder aufgenommen werden. Bedient werden darf nur an Tischen. Gäste müssen im Voraus buchen. Eine Kontaktnachverfolgung muss möglich sein. Für andere Bereiche wie etwa die Fahrgast-Schifffahrt gilt die gleiche Regelung.
Ab dem 16. und 17. Mai könnten Geisterspiele der 1. und 2. Fußball-Bundesliga stattfinden und somit die Saison weitergehen. In R
Ab dem 16. und 17. Mai könnten Geisterspiele der 1. und 2. Fußball-Bundesliga stattfinden und somit die Saison weitergehen. In Rheinland-Pfalz betrifft das Bundesligist Mainz 05. Die 3. Liga, in der auch der FCK spielt, könnte frühestens am 26. Mai weitergehen. Beschlossen ist das noch nicht. Der DFB will den DFB-Pokal ab dem 9. Juni fortführen, die Frauen-Bundesliga soll am 29. Mai weitergehen.
Ab 18. Mai dürfen Hotels und Ferienwohnungen und Campingplätze unter der Einhaltung der Hygieneschutz- und Abstandsregeln öffnen
Ab 18. Mai dürfen Hotels und Ferienwohnungen und Campingplätze unter der Einhaltung der Hygieneschutz- und Abstandsregeln öffnen. Campingplatz-Gäste müssen eigene sanitäre Anlagen dabei haben. Ab dem 10. Juni dürfen auch Gäste ohne eigenen sanitären Bereich kommen.
Kitas: Am 20. Mai werden von der Bildungsministerin Leitlinien vorgelegt, um beim Thema Kitas eine Öffnung in Form eines "einges
Kitas: Am 20. Mai werden von der Bildungsministerin Leitlinien vorgelegt, um beim Thema Kitas eine Öffnung in Form eines „eingeschränkten Regelbetriebs“ Anfang Juni zu ermöglichen. Derzeit sind sie in einer erweiterten Notbetreuung geöffnet.
Sport, Bäder, Saunen: Breiten- und Freizeitsport in Freiluft-Anlagen ohne Wettkampf-Charakter darf seit dem 7. Mai wieder stattf
Sport, Bäder, Saunen: Breiten- und Freizeitsport in Freiluft-Anlagen ohne Wettkampf-Charakter darf seit dem 7. Mai wieder stattfinden. Ab dem 27. Mai wird Freizeitsport auch wieder im Inneren zugelassen. Das betrifft Fitnessstudios , Tanzschulen sowie den Vereinssport, der in Hallen ausgeübt wird. Auch die Freibäder dürfen ab dem 27. Mai öffnen. Eine Wiederöffnung von Hallenbädern, Wellness und Saunen ist für Juni geplant.
Kultur: Kinos, Theater, Kleinkunstbühnen und Konzerthallen sollen ab dem 27. Mai unter Auflagen öffnen dürfen. Chöre dürfen weit
Kultur: Kinos, Theater, Kleinkunstbühnen und Konzerthallen sollen ab dem 27. Mai unter Auflagen öffnen dürfen. Chöre dürfen weiterhin nicht auftreten oder proben.
Freizeitparks und Messen dürfen ab dem 10. Juni wieder öffnen. Details dazu sind noch nicht bekannt.
Freizeitparks und Messen dürfen ab dem 10. Juni wieder öffnen. Details dazu sind noch nicht bekannt.
Reisebusse und Schiffsreisen dürfen ab dem 24. Juni wieder ihren Betrieb aufnehmen.
Reisebusse und Schiffsreisen dürfen ab dem 24. Juni wieder ihren Betrieb aufnehmen.
Veranstaltungen wie Wein-, Dorf-, Stadt- oder Schützenfeste bleiben bis 31. August untersagt. Veranstaltungen im Außenbereich m
Veranstaltungen wie Wein-, Dorf-, Stadt- oder Schützenfeste bleiben bis 31. August untersagt. Veranstaltungen im Außenbereich mit einer Personenbegrenzung von 100 dürfen ab dem 27. Mai wieder stattfinden. Ab dem 10. Juni wird diese Begrenzung auf 250 Personen angehoben. Veranstaltungen im Innenbereich bleiben bis zum 10. Juni verboten und werden dann mit einer Personenbegrenzung bis 75 erlaubt. Ab dem 24. Juni dürfen Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 150 Personen stattfinden.Zum Hochzeiten auf dem Standesamt und Beerdigungen sagte Dreyer, dass hier zum 18. Mai Veränderungen angekündigt werden sollen. Zum Thema private Feiern sagte Dreyer: „Das regeln wird nicht, weil wir nicht in das Private eingreifen“. Dreyer appelliert hier an die Vernunft der Bürger, auch zuhause keine riesigen, ausufernden Feste zu veranstalten und die Regeln auch für den privaten Bereich einzuhalten.
Discotheken bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Wann Bordelle wieder öffnen, ist ebenso unklar. Spielbanken und Spielhallen kö
Discotheken bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Wann Bordelle wieder öffnen, ist ebenso unklar. Spielbanken und Spielhallen können unter Auflagen ab dem27. Mai und Internetcafés ab dem 18. Mai wieder öffnen.

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