Landtagswahl 2021 Briefwahl in Rheinland-Pfalz: Antrag, Fristen und Abgabe

Wer per Brief wählt, sollte den Umschlag nicht zu spät abschicken.
Wer per Brief wählt, sollte den Umschlag nicht zu spät abschicken.

Bei den Landtagswahlen vor vier Jahren hatte bereits mehr als ein Drittel der Wahlberechtigten in Rheinland-Pfalz per Brief gewählt. In diesem Jahr appellieren einige Politiker, man solle auf den Urnengang verzichten und die Stimme lieber per Post abgeben. Was bei der Briefwahl zu beachten ist.

Eine Reise, ein Krankenhausaufenthalt – oder eine Pandemie: Gründe für die Briefwahl gibt es viele. Wer seine Stimme per Post abgeben möchte, muss seit 2008 keinen Grund mehr angeben. Beantragen muss man die Briefwahl trotzdem.

Fristen: Wann muss ich was beantragen?

Grundsätzlich erhält laut Landeswahlleitung jeder, der im Wählerverzeichnis steht, bis spätestens 21. Februar 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer sie bis dahin noch nicht bekommen hat, sollte sich spätestens bis zum 26. Februar bei der Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung melden, um sein Stimmrecht überprüfen zu lassen.

Die Briefwahl selbst kann bereits ab Anfang Februar beantragt werden. Spätestens sollte der Antrag jedoch bis Freitag, 12. März, um 18 Uhr gestellt werden. Nur in Ausnahmefällen wie einer plötzlichen Erkrankung kann man den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag beantragen.

Antrag: Wie komme ich an die Unterlagen?

Es gibt vier Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen zu beantragen:

Erstens können diejenigen, die ihre Wahlbenachrichtigung bereits erhalten haben, das Formular auf der Rückseite nutzen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann in einem frankierten Umschlag per Post an die zuständige Verwaltung geschickt oder dort eingeworfen werden. Zuständig ist laut Wahlleiter die Verbandsgemeinde, die verbandsfreie Gemeinde oder die Stadt, in der man wohnt.

Zweitens kann die Briefwahl per E-Mail beantragt werden. Dabei sind Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) sowie die Wählerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer anzugeben. Diese Nummern stehen auf der Wahlbenachrichtigung.

Drittens gibt es die Plattform „RLP direkt“, über die die Unterlagen per Formular unter tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=204 online beantragt werden können. Auf die Webseite führt auch der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.

Viertens ist es möglich, die Briefwahl vor Ort im Briefwahlbüro der jeweiligen Verwaltung zu beantragen. Dort kann während der Öffnungszeiten sogar direkt vor Ort gewählt werden. Die Unterlagen kann auch ein Bekannter abholen, dieser braucht dann aber eine Vollmacht. Die Vorlage dafür ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Allerdings: Der Bevollmächtigte darf das für maximal vier Wahlberechtigte erledigen.

Briefumschläge: Was kommt wo rein?

Ist der Antrag gestellt, landen die Unterlagen per Post im Briefkasten. Dazu gehört der Wahlschein, der Stimmzettel, ein Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl sowie zwei Umschläge: Einer ist blau und einer hellrot. Laut Landeswahlleiter steckt man den ausgefüllten Stimmzettel in den blauen Umschlag. Dieser wird zugeklebt und gemeinsam mit dem unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Umschlag gesteckt. Auch dieser wird zugeklebt und so verschickt.

Dass der blaue Umschlag mit dem Stimmzettel zugeklebt wird, ist bei dieser Wahl übrigens neu: Bei der Landtagswahl 2016 wurde nur der rote – genauer: damals orangefarbene – Umschlag zugeklebt, was bei etlichen Bürgern für Irritationen gesorgt hatte. Die Begründung damals: Bei der Wahl im Wahllokal werden die Stimmzettel-Umschläge auch nicht zugeklebt, und das Nicht-Zukleben der Briefwahl-Stimmzettel stelle sicher, dass man Wahllokal-Stimmzettel und Briefwahl-Stimmzettel nicht unterscheiden könne. 2021 ist diese Begründung hinfällig, wie ein Pressesprecher des Landeswahlleiters erklärt: Im Wahllokal vor Ort wird es keine Umschläge mehr geben.

Abgabe: Wann und wo werfe ich den Brief ein?

Der hellrote, zugeklebte Umschlag kann einfach per Post verschickt werden. In diesem Fall rät der Landeswahlleiter, ihn bis spätestens Mittwoch, 10. März, in den Briefkasten zu werfen, damit er rechtzeitig – also spätestens am Wahltag – beim Wahlvorstand ist. Wird der Wahlbrief innerhalb von Deutschland verschickt, muss er nicht frankiert werden.

Zu spät: Was, wenn ich vergesse, den Brief einzuwerfen?

Der Wahlbrief kann alternativ direkt bei der Verwaltung vor Ort – also bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle – in den Briefkasten eingeworfen oder dort persönlich abgegeben werden. Das ist sogar noch am Wahlsonntag möglich – bis spätestens 18 Uhr. Auch das kann ein Bekannter übernehmen.

Entscheidung: Was, wenn ich doch persönlich wählen möchte?

Das ist kein Problem. Wer Briefwahl beantragt hat, kann auch unter Vorlage des Wahlscheins vor Ort im Wahllokal wählen.

Sorgen: Wird es ausreichend Unterlagen geben?

Wegen der Pandemie wird erwartet, dass die Briefwahl so gefragt sein wird wie nie zuvor. Rheinland-Pfalz ist darauf vorbereitet: 3,2 Millionen Unterlagen wurden laut Wahlleiter gedruckt – also 100.000 mehr, als Rheinland-Pfalz Wahlberechtigte hat.

Ausschließliche Briefwahl: Ist das möglich?

Im Dezember 2020 hat der rheinland-pfälzische Landtag das Landeswahlgesetz geändert: Nun kann der Landtag für einzelnen Stimmbezirke oder Wahlkreise die ausschließliche Briefwahl anordnen – im Falle einer Naturkatastrophe oder einer anderen Notsituation. Dann müsste der jeweilige Kreiswahlleiter die ausschließliche Briefwahl für seinen Wahlkreis beantragen. Für die Genehmigung eines solchen Antrags gibt es allerdings hohe Hürden.

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