Rheinland-Pfalz Bewährungsprobe für Flughafen Hahn

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Die EU-Kommission wertet die früheren Subventionen für den Hunsrück-Airport als erlaubte Beihilfen, auch Ryanair kommt ungeschoren davon. Doch nach den Flugleitlinien müssen sich die verbliebenen Regionalflughäfen bis zum Jahr 2024 auf gesündere Füße gestellt haben. Das gilt auch für Saarbrücken.


BRÜSSEL/LAUTZENHAUSEN (kad). Schon seit sechs Jahren läuft das ältere der beiden EU-Beihilfeverfahren gegen den Flughafen Hahn, über das die EU-Kommission gestern entschieden hat. Die Lufthansa hat sich mehrfach bei der Kommission beschwert. Sie hat ihren Stützpunkt am rund 100 Kilometer entfernten Frankfurter Flughafen und fühlt die Konkurrenz der irischen Fluggesellschaft Ryanair. Die Kommission nahm daraufhin nicht nur die Konditionen, zu denen Ryanair am Hahn abhebt, unter die Lupe, sondern auch die finanziellen Mittel, die die Gesellschafter an dem ehemaligen US-Fliegerhorst investiert haben. Bis 2009 war neben dem Land Rheinland-Pfalz die Fraport AG, Betreiberin des Frankfurter Flughafens, am Hahn beteiligt. Sie hatte sich vertraglich verpflichtet, alle Verluste zu übernehmen. Das war ein Grund, warum es 2009 mit dem Land zum Bruch kam. Außerdem ist die Lufthansa mit zehn Prozent an Fraport beteiligt. Seit fünf Jahren ist Rheinland-Pfalz alleine für das wirtschaftliche Geschick des Flughafens verantwortlich, obwohl das Land Hessen einen Minderheitenanteil von 17,5 Prozent hält. Die frühen Fraport- und Landeshilfen für den Hahn, so entschied die EU-Kommission gestern, stellen keine Beihilfe dar, weil sie entweder nicht dem Staat zugeordnet werden können oder weil sie vor einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs über den Flughafen Charles des Gaulle in Paris geflossen sind. Der Gerichtshof stellte im Jahr 2000 klar, dass das Betreiben eines Flughafens eine wirtschaftliche Tätigkeit sei, die deshalb auch dem Wettbewerbsrecht unterliege. Bis dahin war es strittig, ob ein Flughafen ausschließlich der öffentlichen Daseinsfürsorge dient oder ob er auch ein Wirtschaftsunternehmen ist. Bei späteren Finanzspritzen handelte es sich nach Auffassung der Kommission zwar um Beihilfen, diese stünden aber im Einklang mit den Regeln der EU. Diese sind in den Flugleitlinien von 2005 und 2014 festgelegt. Weiter heißt es in einem nur auf Englisch veröffentlichten „Memo“: Die Entscheidung sei getroffen worden „unter Berücksichtigung der Bedeutung des Flughafens für die Entwicklung und die Erreichbarkeit der Region Hunsrück und der Entlastung des Flughafens Frankfurt/Main“. In Wirklichkeit konnte der Hahn bisher nicht vom Nachtflugverbot in Frankfurt profitieren, obwohl er eine 24-Stunden-Genehmigung hat. Während im Fall Zweibrücken die Fluglinien, unter anderem Ryanair, Vergünstigungen zurückzahlen sollen, bleibt Ryanair dies am Flughafen Hahn erspart. Die Begründung: Zweibrücken habe Gebühren erhoben, die „nicht einmal die mit der Präsenz der Fluggesellschaft verbundenen Mehrkosten deckten“. Im Hunsrück dagegen sei für die Flughafennutzung mehr gezahlt worden, als durch die „vertraglich vereinbarten Tätigkeiten an Mehrkosten“ entstanden sei. Die Flughafenentgelte, die 2001 und 2006 am Hahn eingeführt wurden, ließen eine höhere Profitabilität erwarten, heißt es in dem „Memo“. Die Kommission geht nicht darauf ein, warum der Flughafen dennoch rote Zahlen schreibt und das Management mehr oder minder unverblümt in den vergangenen Jahren deutlich gemacht hat, dass mit Ryanair nichts zu verdienen sei. Die Vorwürfe der Konkurrenz, Ryanair werde durch zu niedrige Gebühren indirekt subventioniert, wurden von Seiten des Flughafens Hahn und der Landesregierung immer mit dem Argument zurückgewiesen, die (niedrigen) Gebühren stünden jeder Fluggesellschaft zu, die vom Hahn abhebe. Dieser Argumentation folgt die Kommission. Ryanair begrüßte die Entscheidung zum Flughafen Hahn, bezüglich Zweibrücken habe die Gesellschaft ihre Anwälte beauftragt, gegen die Entscheidung vorzugehen, falls behauptet werde, die Flughafenabkommen entsprächen nicht den EU-Beihilferegeln. Für den Flughafen Hahn ist die Entscheidung der EU-Kommission letztlich aber nichts anderes als eine Bewährungsprobe. Nach den neuen Flugleitlinien muss das Unternehmen bis zum Jahr 2024 in die schwarzen Zahlen kommen, allenfalls Investitionszuschüsse darf der Staat noch im Umfang von bis zu 25 Prozent geben. Das ist für den Hahn, an dem ein Sanierungskonzept umgesetzt wird, eine große Herausforderung ebenso wie für Saarbrücken oder den noch sehr jungen aber sehr wenig frequentierten Flughafen Kassel-Calden. Infrastrukturminister Roger Lewentz (SPD) kündigte gestern an, nach der Entscheidung aus Brüssel sei nun der Weg frei für den Investorenwettbewerb. Ziel der Landesregierung ist es, einen privaten Investor für den Hunsrück-Flughafen zu finden.

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