Rheinland-Pfalz Berliner Ministerium lehnt Kerosin-Empfehlungen ab

Erst Ende August kam es wieder zu zwei Kerosinablässen über Südwestdeutschland.
Erst Ende August kam es wieder zu zwei Kerosinablässen über Südwestdeutschland.

Das Bundesverkehrsministerium lehnt es weiterhin ab, die Empfehlungen des Umweltbundesamtes in die Vorschriften für Piloten zu übernehmen. Dies geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Pirmasenser Bundestagsabgeordneten Brigitte Freihold (Linke) hervor.

Das Umweltbundesamt hat in einem im Dezember 2020 veröffentlichten Bericht über die Auswirkungen von Kerosinablässen zwei Empfehlungen ausgesprochen: Vorsichtshalber sollten die Ablassgebiete möglichst wechseln und die Mindestflughöhe für Ablässe sollte von 1800 auf 3000 Meter angehoben werden. Beide Empfehlungen sollten in die Betriebsanweisung der Deutschen Flugsicherung aufgenommen werden, „um die maximale Konzentration der Kerosinbestandteile, die den Boden erreichen können, weiter zu reduzieren“.

Änderungen stünden internationalen Vorschriften entgegen

Dies lehnt das Bundesverkehrsministerium ab: „Aufgrund der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse ergeben sich keine kritischen Umweltauswirkungen von Treibstoffschnellablässen auf Boden, Grundwasser, Luft und menschliche Gesundheit“, schreibt Staatssekretär Steffen Bilger (CDU). Die geforderte Änderung der „Betriebsanweisung Flugverkehrsdienste“ stünde den Regelungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation entgegen „und ist daher nicht vorgesehen“.

Land und Bund „sabotieren den Umweltschutz“, sagt Freihold: Die Grünen im Land würden eine Ausweitung der Messungen ablehnen und CDU/CSU im Bund „weigern sich, die Empfehlungen des Umweltbundesamtes umzusetzen“.

x