Westpfalz Zoll kontrolliert Glasfaserbaustellen und findet illegale Arbeiter
Zollmitarbeiter haben am Montag bei Kontrollen von Glasfaserbaustellen in der Westpfalz 15 illegal beschäftigte Bauarbeiter ohne die erforderlichen Aufenthaltsgenehmigungen festgestellt. Die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren bei verdachtsunabhängigen Kontrollen unter anderem im Raum Pirmasens (zwei Verstöße), Kaiserslautern (drei Verstöße) und Kirchheimbolanden (zehn Verstöße) unterwegs und kontrollierten insgesamt 60 Personen. Bei den 15 betroffenen Arbeitern wurde festgestellt, dass sie sich unerlaubt in Deutschland aufhalten. „Das heißt konkret, dass die Arbeiter weder einen Aufenthaltstitel, noch eine Arbeitserlaubnis für Deutschland vorweisen konnten“, sagt Nicole Hübner, Pressesprecherin vom Hauptzollamt Saarbrücken, welches auch für die Westpfalz verantwortlich ist.
Bei den illegalen Bauarbeitern handelt es sich um sogenannte Positivstaater – etwa aus Ländern wie Bosnien, Peru oder Ecuador. Das sind Ausländer, die sich bis zu 90 Tage zu touristischen Zwecken innerhalb der Europäischen Union aufhalten dürfen. Es ist für sie jedoch verboten, in dieser Zeit einer Arbeit nachzugehen. Dann nämlich erlischt die Befreiung von der Visumspflicht. Personen, die entgegen dieser Pflicht ohne Visum einer Beschäftigung im Bundesgebiet nachgehen, begehen eine Straftat gemäß Aufenthaltsgesetz. Laut Zoll werden sie aus dem Bundesgebiet ausgewiesen und erhalten ein befristetes Wiedereinreiseverbot. Arbeitgeber, die Ausländer auf diesem Weg illegal beschäftigen oder beauftragen machen sich zudem des Einschleusens von Ausländern strafbar. Das zu erwartende Strafmaß beläuft sich auf eine Geldstrafe oder in schwerwiegenderen Fällen auf eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Da die Firmen die Arbeiter in dieser Zeit auch nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anmelden und entsprechende Sozialversicherungsbeiträge nicht oder in zu geringer Höhe entrichten, begehen sie eine Straftat durch Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Bestraft wird dies mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Man habe gegen die ausländischen Arbeitnehmer entsprechende Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet, teilt Zoll-Sprecherin Hübner mit. Auch die Arbeitgeber müssen mit Strafverfahren rechnen, da sie zu dem unerlaubten Aufenthalt maßgeblich beigetragen haben. Hier sei die Ermittlungsarbeit jedoch ungleich schwerer, ergänzt Hübner. „Im Bereich Glasfaser gibt es regelrechte Subunternehmerketten mit Firmen, die teilweise auch im Ausland liegen.“