Germersheim Vorweihnachtliche Großzügigkeit gegenüber Falschparkern

HO HO HO, das war knapp. Aber das Knöllchen ist in der Weihnachtszeit gebührenfrei.
HO HO HO, das war knapp. Aber das Knöllchen ist in der Weihnachtszeit gebührenfrei.

Im vorweihnachtlichen Germersheim darf der Einkaufsbummel länger dauern. Verstöße gegen die Parkscheibenvorschrift oder bei abgelaufener Parkzeit kosten nichts. Aber: Falschparker aufgepasst!

Wer nach dem Einkaufsbummel in der Stadt zurück zu seinem Auto kommt, der weiß was los ist, wenn unter dem Scheibenwischer ein kleiner weißer Zettel klemmt. Irgendwas hat mit der Parkerei nicht gepasst, dafür hat es ein Knöllchen gegeben. Passiert einem das in Germersheim, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass entweder die Parkzeit überschritten wurde oder gleich ganz vergessen wurde, die Parkscheibe aufs Armaturenbrett zu legen.

Das Ordnungsamt kennt in solchen Fällen kein Pardon. Erbarmungslos werden 15 Euro in Rechnung gestellt, da hilft auch alles Diskutieren nichts. Davon bleibt übrigens auch Bürgermeister Marcus Schaile selbst nicht verschont, auch er musste schon mehrfach blechen, wie er freimütig zugibt.

Weil aber dieses Jahr irgendwie alles anders ist als gewohnt, hat sich das Stadtoberhaupt auch für Germersheim etwas Besonderes einfallen lassen. „Ho Ho Ho ... das war knapp!“ steht derzeit in großen Lettern auf den Strafzetteln, die vom Ordnungsamt mit gewohnter Zuverlässigkeit verteilt werden. Und weiter: „Auch zur Weihnachtszeit gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie haben bestimmt nur nicht daran gedacht und Ihr KFZ nicht entsprechend der StVO geparkt/abgestellt. Heute sehen wir von einer Anzeige bzw. einem Verwarngeld ab. Ihr Ordnungsamt wünscht eine Frohe Weihnacht und einen Guten Rutsch!“ Um diese schier unglaubliche frohe Kunde zu untermauern, steht am unteren Ende des Knöllchens: „Verwarnungsgeld: 0,00 EUR“.

Kein Freibrief

Die Idee zu dieser Aktion hatte Schaile selbst, wie er verrät. Der Einzelhandel habe wegen Corona so viele Schwierigkeiten, stellt er fest. Außerdem ist der Einkauf vor Weihnachten für die Menschen oft mit Stress verbunden. Also hat er beschlossen, dass Parkverstöße im Bezug auf die Parkscheibe bis Heilig Abend nicht mit den obligatorischen 10 bis 15 Euro geahndet werden sollen. So könnten die Leute in aller Ruhe in der Stadt einkaufen gehen und „aus der Hektik herauskommen“, sagt er.

Eines betont Schaile aber ausdrücklich: „Das ist kein Freibrief. Wer auf einem Behindertenparkplatz oder im Parkverbot steht, der bekommt eine Strafe.“ Es geht also ausschließlich um Verfehlungen bezüglich der Parkscheibe. Das ändert natürlich nichts daran, dass diese Aktion ohne Wenn und Aber eine tolle Sache ist.

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