Kommentar RHEINPFALZ Plus Artikel Verfassungstreue nicht relativierbar

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth hat den 81-seitigen Schriftsatz für die AfD verfasst.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth hat den 81-seitigen Schriftsatz für die AfD verfasst.

Die AfD verzettelt sich im juristischen Klein-Klein, statt eigene Positionen kritisch zu hinterfragen.

Die AfD und Joachim Paul versuchen mit allen Mitteln, Pauls Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen rückgängig zu machen. Das ist nicht nur ihr gutes Recht, es ist auch sinnvoll, weil in Ludwigshafen juristisches Neuland betreten worden ist.

Gleichwohl sind AfD und Paul dabei hyperaktiv. Es hätte völlig ausgereicht, nach den verlorenen Eilanträgen das Hauptsacheverfahren abzuwarten. Darin werden alle Punkte abgeprüft, die die AfD nun noch vom Verfassungsgerichtshof geklärt wissen will.

Interessant ist der in etlichen Punkten nicht überzeugende Normenkontrollantrag dennoch, weil darin beispielsweise argumentiert wird, dass die bloße innere Haltung eines Bürgermeisters, nicht aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten zu wollen, keine Verfassungsgüter der Landesverfassung gefährde. Das liest sich wie das Eingeständnis, dass es mit Pauls Verfassungstreue nicht weit her ist.

Doch Remigrationsphantasien eines Oberbürgermeisters würden natürlich Verfassungsgüter von Menschen tangieren, die die AfD gerne als „Passdeutsche“ bezeichnet und zu Bürgern zweiter Klasse machen will. Paul hat sich wiederholt für die Remigrationspläne ausgesprochen.

Daher ist jede juristische Klärung wünschenswert. Für einen ist es dabei ziemlich egal, wie die Sache ausgeht: den AfD-Rechtsanwalt. Der hat auf lange Zeit zu tun.

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