Pfalz Steinfeld: Geldstrafe für Busfahrer wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers

Fahrlässige Tötung wurde am Dienstag, 23. Juli, einem 57-jährigen Berufskraftfahrer vor dem Amtsgericht Bad Bergzabern vorgeworfen. Er hatte mit einem Bus im September 2018 an einer Kreuzung in Steinfeld (Kreis Südpfalz) einen 79-jährigen Radfahrer erfasst, der kurz darauf seinen schweren Kopfverletzungen erlag. Der Busfahrer ist bis heute berufsunfähig. Durch das Urteil, das auf eine Geldstrafe von 4800 Euro hinausläuft, ist er nicht vorbestraft. Bei dem Prozess ist der Busfahrer auch fast ein Jahr nach dem Geschehen noch schwer geschockt und mitgenommen. Er kann sich kaum äußern. „Ich weiß nicht, wie es passiert ist“, sagt er zu dem Unfall. Die Kollisionsgeschwindigkeit hatte laut Gutachter 19 Kilometer pro Stunde betragen. Der Angeklagte bekommt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, so der juristische Begriff. „Ein solches Urteil wird nur in besonderen Fällen ausgesprochen“, begründet Richter Sommer seine Entscheidung, mit der er der Staatsanwaltschaft folgte. 120 Tagessätze zu je 40 Euro muss der Angeklagte bezahlen, zwei Jahre Bewährungszeit werden für die Geldstrafe festgesetzt. Durch das besondere Urteil, das rechtskräftig ist, wird die Strafe aber nicht im polizeilichen Führungszeugnis erscheinen, sagt der Richter.

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