Stichwahlen
SPD verliert im Saarland drei Oberbürgermeisterposten
Neue Regionalverbandsdirektorin Saarbrücken, also Landrätin, wird die Sozialdemokratin Carolin Lehberger. Der Landkreis Saarbrücken nennt sich Regionalverband. Die 44-jährige Riegelsbergerin setzte sich in der Stichwahl am Sonntag mit 53,4 zu 46,6 Prozent gegen Ralph Schmidt (53, CDU) durch. Damit verpasste es die CDU erneut, den Posten, den sie noch nie inne hatte, zu erobern.
Im Landkreis Saarpfalz feierte der SPD-Landratskandidat Frank John (52) einen Kantersieg gegen Klaus-Ludwig Fess (57) von der CDU. In der Stichwahl entfielen 60,6 Prozent der Stimmen auf John und 39,3 Prozent auf Fess. Seit 1985 stellt die SPD in dem strukturell gar nicht so roten Saarpfalz-Kreis den Landrat. Auf Clemens Lindemann (1985 bis 2015) und Theophil Gallo folgt nun Frank John.
Michael Forster (CDU) lässt in Homburg Pascal Conigliaro keinen Stich
Umgekehrt der Zieleinlauf in der Stadt Homburg. Nach einem SPD-Intermezzo stellt die CDU wieder den Oberbürgermeister in der Hauptstadt des Saarpfalz-Kreises. Michael Forster ließ dem SPD-Kandidaten Pascal Conigliaro keinen Stich und siegte mit 64,0 zu 36,0 Prozent.
In Saarlouis setzte sich der CDU-Kandidat Marc Speicher mit 52,8 zu 47,2 Prozent gegen Florian Schäfer (SPD) knapp durch. Bisher stellte die SPD mit Peter Demmer den Oberbürgermeister von Saarlouis.
Oberbürgermeisterin von Völklingen abgewählt
Ähnlich bitter für die SPD schmeckt die Niederlage in Völklingen. Hier kam die amtierende Oberbürgermeisterin Christiane Blatt in der Stichwahl auf nur 42,9 Prozent. Oberbürgermeister wird Stephan Tautz von der Gruppierung „Wir Bürger Völklingen“, die mit Freien Wählern vergleichbar ist. Für Tautz entschieden sich 57,1 Prozent der Wähler.
Landrat von St. Wendel: Saarländer sollten so wählen dürfen wie die Pfälzer
Der Landrat des Kreises St. Wendel, Udo Recktenwald (61, CDU), schlägt vor, dass sich das Saarland bei künftigen Kommunalwahlen ein Beispiel an Rheinland-Pfalz nimmt und das Panaschieren und Kumulieren erlaubt. Bisher ist es im Saarland so, dass bei Orts-, Gemeinde-, Stadt- und Kreistagswahlen nur jeweils eine Liste gewählt werden kann. In das jeweilige Gremium ziehen dann die Kandidaten in der von der Partei vorher festgelegten Reihenfolge ein. In Rheinland-Pfalz hingegen darf der Wähler einem Kandidaten bis zu drei Personenstimmen geben, die Stimmen damit häufeln (kumulieren). Der Wähler kann auch Kandidaten verschiedener Listen ankreuzen (panaschieren). Dadurch gelangen zuweilen Kandidaten, die auf ihrer Liste weit hinten platziert sind, trotzdem in den Rat.