Radfahren Neuer E-Bike-Scheinwerfer oder -Blinker: Darauf muss man achten

Mit der Hell-Dunkel-Grenze zugelassener Scheinwerfer wird verhindert, dass andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden.
Mit der Hell-Dunkel-Grenze zugelassener Scheinwerfer wird verhindert, dass andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden.

Wer seinem E-Bike neue Scheinwerfer verpassen möchte, muss ein paar Regeln beachten. Denn nicht alle Lichter sind erlaubt. Ein Überblick vom Pressedienst Fahrrad (pd-f).

Alle Scheinwerfer brauchen in Deutschland die Zulassung des Kraftfahrtbundesamtes, um im Straßenverkehr benutzt werden zu dürfen. Das betrifft auch Fahrräder und E-Bikes, darunter Pedelecs bis 25 km/h Motorunterstützung und mit maximal 250 Watt Nenndauerleistung des Motors.

„Zugelassene Scheinwerfer verfügen über die sogenannte K-Nummer, die auf dem Scheinwerfer zu finden ist. Sie besteht aus einer Wellenlinie, gefolgt von einem großen K und vier Ziffern“, erklärt Sebastian Feßen-Fallsehr vom Beleuchtungsspezialisten Busch & Müller. Bei Scheinwerfern von Herstellern aus dem Ausland kann es immer wieder vorkommen, dass Produkte nicht über die geforderte K-Nummer verfügen. Sie dürfen deshalb hierzulande nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Auch für das Anbringen gibt es genaue Bestimmungen. Der Scheinwerfer muss in einer Höhe zwischen 40 und 120 Zentimetern befestigt werden, das Rücklicht zwischen 25 und 120 Zentimetern. Ist der Scheinwerfer zu niedrig montiert, wird die Fahrbahn nicht ausreichend ausgeleuchtet. Zu hohe Scheinwerfer können hingegen den Gegenverkehr blenden.

An dieser Stelle finden Sie ein Video via Glomex.

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Hell-Dunkel-Grenze gegen Blenden

Um das Blenden zu vermeiden, haben zugelassene Scheinwerfer eine sogenannte Hell-Dunkel-Grenze. Sie sorgt dafür, dass das Scheinwerferlicht nicht ins Blickfeld entgegenkommender Verkehrsteilnehmender gerät – aber trotzdem ausreichend weit strahlt. „Für die richtige Einstellung des Scheinwerfers ist es entscheidend, dass die Hell-Dunkel-Grenze auf der Fahrbahn zu sehen ist. Wie genau, kann jeder Radfahrende für sich nach individueller Durchschnittsgeschwindigkeit anpassen. E-Biker können tendenziell die Hell-Dunkel-Grenze weiter nach vorne legen, da sie mit höheren Geschwindigkeiten unterwegs sind“, rät Anja Knaus vom E-Bike-Hersteller Flyer. Da sich die Neigung des Scheinwerfers mitunter rasch verstellen kann, ist jeder Radfahrer gut beraten, stets auf die Ausleuchtung vor sich zu achten. Sind sehr helle LED-Scheinwerfer falsch eingestellt, können sie sich als Ärgernis entpuppen. Bei einigen E-Bikes sind die Scheinwerfer deshalb schon fest vormontiert, um eine optimale Ausleuchtung der Fahrbahn zu gewährleisten, ohne dabei den Gegenverkehr zu blenden.

Spezielle Scheinwerfer für E-Bikes

Ein technischer Aspekt ist die richtige Spannung. Bei E-Bikes, die seit 2013 auf dem Markt sind, wird der Scheinwerfer über den E-Bike-Akku mit Strom versorgt. Das ist anders als bei Fahrrädern, die mit einem Nabendynamo funktionieren. Während ein Nabendynamo mit Wechselstrom läuft, liefert der E-Bike-Akku Gleichstrom. Das hat zur Folge, dass keine Dynamo-Scheinwerfer an E-Bikes verbaut werden können, sondern nur ausgewiesene E-Bike-Scheinwerfer. Die entsprechenden Leuchten sind für unterschiedliche Eingangsspannungen ausgelegt, die häufig zwischen sechs und 48 Volt liegen. Zusätzlich muss der Scheinwerfer eine Beleuchtungsstärke von mindestens zehn Lux aufweisen, was moderne LED-Scheinwerfer aber deutlich übertreffen.

Montage mit Tücken

Die Neumontage kann sich als schwierig erweisen, da die Beleuchtung direkt an das E-Bike-System verkabelt werden muss. Der Aufwand dafür reicht vom Entfernen von Verkleidungsteilen bis hin zur kompletten Demontage des Motors. „Es gibt dafür aktuell noch keine normierten Plug-and-Play-Lösungen, was die Montage erschwert. Außerdem gibt es keine standardisierten Werte für die verfügbare Spannung. Man muss sich im Vorfeld also informieren, welche Helligkeit der Scheinwerfer mit dem entsprechenden Motorsystem überhaupt liefern kann“, erklärt Feßen-Fallsehr. Und es gibt noch eine weitere Hürde: Eine Schnittstelle versorgt die Beleuchtung mit der benötigten Spannung – die muss bei manchen Systemen aber erst freigeschaltet werden. Das muss ein Fachhändler tun.

Ein weiterer Punkt ist die Prüfung zur Elektromagnetischen Verträglichkeit, kurz EMV. Diese stellt sicher, dass ein E-Bike keine Funkstörsignale aussendet. Diese könnten sich beispielsweise auf den Polizeifunk auswirken. Da der Scheinwerfer zu den elektronischen Teilen gehört, muss er ebenfalls einem EMV-Test unterzogen werden. Über diese Einhaltung muss der Hersteller informieren. Daniel Gareus vom deutschen Knog-Vertreiber Cosmic Sports sagt: „Aufgrund der rechtlichen Hürden beim Nachrüsten an E-Bikes raten wir allerdings vom Selbstschrauben ab. Den Umbau sollte ein qualifizierter Fachhändler durchführen.“

Nachrüsten von Blinkern

Seit Juni 2024 ist der Betrieb von Blinkern an E-Bikes erlaubt. Ein Nachrüsten an das bestehende System ist dabei ebenfalls möglich. Die Blinker müssen wie Scheinwerfer durch das Kraftfahrtbundesamt zugelassen sein.

Um den Blinker auch nutzen zu können, muss bei der Montage ein zweigeteilter Kabelbaum (wenn möglich) durch den Rahmen verlegt werden. Anschließend werden die Kabel mit der Lichtanlage gekoppelt, was problemlos funktionieren sollte. Die Folge: Der Blinker funktioniert nur, wenn das Licht eingeschaltet ist. Manche Hersteller bieten auch die Möglichkeit, die Blinkeranlage über einen weiteren Stromausgang, einen sogenannten Low-Power-Port, anzuschließen. Dann funktioniert das System unabhängig von der Lichtanlage. Das Antriebs- sowie das Beleuchtungssystem werden durch die Blinker nicht überlastet. Dennoch sollte man überprüfen, ob nicht mehr Stromverbraucher angeschlossen sind, als das System zur Verfügung stellt. Das gilt unter anderem dann, wenn man noch ein Smartphone laden möchte.

Sonderfall: S-Pedelcs

„Der Blinker ist hier vermutlich der kleinste Verbraucher“, sagt Feßen-Fallsehr. Ein Gepäckträger ist zusätzlich wichtig, da der hintere Blinker am Gepäckträger verschraubt wird. Aber Achtung: Der Trend im E-Bike-Bereich geht zu immer kleineren, kompakteren Motoreinheiten. Es kann also sein, dass das System nicht ausreichend Platz für weitere Kabelbäume bietet. Im Vorfeld ist es ratsam, abzuklären, ob ein Anbringen des Blinkers technisch möglich ist.

Bei S-Pedelecs ist die Situation noch mal ein wenig anders. Die Räder gelten als Kraftfahrzeuge. Deshalb darf die Position des Scheinwerfers nicht geändert werden. Eine Ausnahme gilt dann, wenn ein solcher Austausch durch Vorgaben erlaubt ist. Alternativ muss der Austausch eines Scheinwerfers oder Rücklichts durch eine anerkannte Prüfstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Gleiches gilt für Blinker. Hier muss man noch beachten, dass der Kabelbaum für S-Pedelecs etwas größer und dicker ist, was einen Einbau erschweren kann.

Seit Juni 2024 können Blinker an E-Bikes genutzt werden.
Seit Juni 2024 können Blinker an E-Bikes genutzt werden.
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An dieser Stelle finden Sie Umfragen von Opinary.

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