Konflikt bei der Polizei RHEINPFALZ Plus Artikel Ministerpräsident Schweitzer gibt Fall Leitheiser seinem Innenminister

Ministerpräsident Schweitzer (links) lässt seinen Innenminister Michael Ebling (beide SPD) über den Vergleich im Fall Leitheiser
Ministerpräsident Schweitzer (links) lässt seinen Innenminister Michael Ebling (beide SPD) über den Vergleich im Fall Leitheiser entscheiden.

Die Spitze des Polizeipräsidiums Westpfalz prüft derzeit, ob sie dem vorgeschlagenen Vergleich im Fall des falsch verdächtigten Polizisten zustimmt. Der neue Ministerpräsident hält sich raus und bringt Innenminister Ebling ins Spiel.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat vergangene Woche versucht, den Streit zwischen dem Polizeipräsidium Westpfalz und seinem pensionierten Polizisten Uwe Leitheiser friedlich zu beenden. Durch einen Vergleich, der sämtliche Verästelungen berücksichtigt. Die Polizei hatte ihren Beamten verdächtigt, sich illegal eine Pistole besorgt zu haben. An der Geschichte war nichts Wahres dran. Leitheiser kämpfte um seine Ehre, die Polizei rechtfertigte sich mit allen Mitteln – und verfolgt Leitheiser bis in den Ruhestand, zuletzt mit einem neuen Disziplinarverfahren.

Der Vergleich kommt zustande, wenn beide Seiten zustimmen. Leitheisers Anwalt hatte noch im Gerichtssaal grünes Licht signalisiert. Hingegen hatte der Jurist der Polizei, Holger Reinstein, ein „Nein“ angekündigt. Das wollte das Gericht so nicht akzeptieren und forderte dazu auf, über den Vergleichsvorschlag erst einmal zu beratschlagen. Beklagter in Neustadt ist das Land Rheinland-Pfalz. Dessen oberster Repräsentant ist Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD). Die RHEINPFALZ fragte in dessen Staatskanzlei an, ob das Land Rheinland-Pfalz nun dem vom Gericht angeregten Vergleich zustimmt.

In seiner Regierungserklärung hatte Schweitzer am Mittwoch vergangener Woche gesagt, er wolle „Brücken bauen statt einzureißen“ und: „Ich will die Menschen in unserem Land zusammenführen.“ Die RHEINPFALZ fragte ihn folglich am Freitag, ob diese Worte auch für den Konflikt zwischen dem Land und seinem Polizisten Leitheiser gelten. Die Sprecherin der Landesregierung antwortete, dass sie die Frage ans Innenministerium weiterleite. Dieses wird von Minister Michael Ebling (SPD) geführt und ist auch für die Polizei des Landes zuständig. Ebling hat die Wahl: Er kann dem Vergleich zustimmen. Er kann die Entscheidung aber auch dem Polizeipräsidium Westpfalz überlassen. Die RHEINPFALZ fragte am Freitag auch dort nach. Am Dienstag teilte das Präsidium mit, der „Vergleich befindet sich derzeit in Prüfung“. Weitere Auskünfte wolle man nicht erteilen.

Es bleibt also spannend. Bis 30. September muss sich das Land als Beklagter entscheiden: ja oder nein. Dazwischen gibt’s nichts. Falls das Innenministerium im Zusammenwirken mit dem Polizeipräsidium Westpfalz den Vergleich ablehnt, ist das Gericht gezwungen, ein Urteil zu fällen.

Das Schicksal des Polizisten Uwe Leitheiser, der 43 Jahre lang treu und brav seinen Dienst verrichtete und eines Tages verdächtigt wurde, im Fall „Siciliano“ in der Pfalz eine Rolle als Bösewicht gespielt zu haben, hat in Rheinland-Pfalz und weit darüber hinaus Mitgefühl ausgelöst.

Leitheiser soll in einer Pizzeria in der pfälzischen Pampa eine Pistole illegal gekauft haben. Eine mysteriöse Person aus dem kriminellen Milieu hatte diese Räuberpistole der Polizei aufgetischt. Und die glaubte das Märchen. Als solches hat sich die Geschichte inzwischen herausgestellt.

Leitheisers Versuch, seine Ehre wieder herzustellen, beschäftigt seit zweieinhalb Jahren Behörden und Gerichte. Das Verwaltungsgericht Neustadt machte am 18. September einen umfassenden Vergleichsvorschlag, um den Konflikt friedlich zu beenden und die Konfrontation aufzulösen.

Vier Kernpunkte für eine Versöhnung

Der Vergleich hat vier Kernpunkte: Erstens erkennt das Land Rheinland-Pfalz an, dass Leitheiser unschuldig ist und dass sich der Verdacht, er habe eine illegale Pistole gekauft, nicht bestätigte. Deshalb bedauert das Land im Nachhinein die gegen Leitheiser ergriffenen Maßnahmen. Zugleich hält das Land an seiner Sicht fest, dass die Maßnahmen damals, als der Verdacht auftauchte, für zweieinhalb Monate gerechtfertigt waren.

Zweitens hält Uwe Leitheiser es weiterhin für rechtswidrig, dass ihm damals für drei Monate untersagt wurde, seinen Dienst auszuüben. Allein die Aussage eines Manns aus dem Milieu könne eine solche Maßnahme nicht rechtfertigen.

Drittens erklären beide Seiten den gesamten Fall für erledigt und bemühen sich um ein versöhnliches Gespräch zwischen dem damaligen Polizeipräsidenten und Leitheiser.

Und viertens setzt das Polizeipräsidium das neue Disziplinarverfahren gegen Leitheiser wegen des Vorwurfs der „Flucht in die Öffentlichkeit“ ab und verzichtet in dem schon beendeten Disziplinarverfahren auf Vollstreckung. Leitheiser hatte da wegen „unsachlicher Äußerungen gegenüber seinem Vorgesetzten“ eine Geldbuße von 800 Euro zahlen müssen.

Ende gut, alles gut? Noch nicht!

Ende gut, alles gut? Das wird sich zeigen. Leitheisers Anwalt Guido Britz begrüßte das Angebot der Kammer, den Fall gütlich zu beenden und sagte: „Ich kann mir gut vorstellen, dass wir zustimmen.“ Das Land Rheinland-Pfalz war bei der Verhandlung durch das Polizeipräsidium Westpfalz vertreten und das wiederum durch seinen Juristen Holger Reinstein. Als sich alle schon entspannt zurücklehnten, kam aus seinem Munde ein hartes „Nein. Wir wollen eine Entscheidung“, forderte er. Der Vorsitzende Richter wollte das so nicht hinnehmen und schlug Reinstein vor, das erst einmal in Ruhe mit seinen Vorgesetzten zu besprechen.

Hier steht die Vorgeschichte.

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