Weingarten
Messerstecher-Prozess: Was in der Todesnacht wirklich geschah
Die Südpfalz erwachte am 1. Juli 2023 zu einer Schreckensnachricht. Nach einer Stufenparty in der Grillhütte in Weingarten, von Schülern eines Gymnasiums in Germersheim organisiert, war ein 17-Jähriger niedergestochen worden und noch vor Ort an seinen Verletzungen verstorben. Schock, Trauer und Wut machten sich breit. Wie konnte es nur dazu kommen? Schnell machten Gerüchte die Runde: Es hatte wohl auf der Party bereits einen Konflikt zwischen dem Todesopfer und dem Messerstecher gegeben. Hatte dieser dem Jugendlichen später aufgelauert, um sich zu rächen? Was damals noch keiner wusste: Der Fall war deutlich komplexer, als zunächst angenommen. In gewisser Weise aber auch tragisch einfach. Je mehr man über die Hintergründe der Tat erfuhr, desto sinnloser und vermeidbarer erschien sie.
10 Prozesstage, 64 Zeugen
Um sich der Frage anzunähern, was nachts um 2.45 Uhr auf dem Feldweg bei Weingarten wirklich passiert ist, fährt das Landgericht Landau ein großes Programm auf: Zehn Verfahrenstermine, 64 Zeugen, von denen am Ende 19 wieder ausgeladen wurden. Am zweiten Tag tritt der Angeklagte auf. Der 21-Jährige beschreibt sich als einsamer, schüchterner Typ. Durch Alkohol enthemmt, will er in dieser Nacht eine Seite von sich gezeigt haben, die er sonst gar nicht an sich kennt. Er sei auf Stress aus, sagt er einem Bekannten.
Dann tritt der 17-Jährige in sein Leben. Der Jugendliche kennt einen Mitfahrer des Angeklagten. Er will seinen Bruder anrufen, und ihm berichten wer alles auf der Party ist. Weil er den Angeklagten nicht kennt, fragt er ihn nach seinem Namen. Auf Krawall gebürstet antwortet dieser ihm mit einer rüden Handgeste und nimmt ihm in den Schwitzkasten. Um kurz darauf im Dreck aufzuwachen: Die Freunde des später Getöten haben von hinten auf den 21-Jährigen eingeschlagen. Wie viele von ihnen es sind, wie viele Schläge oder Tritte, das ist nicht ganz klar. Die Party ist für ihn zu Ende, seine Bekannten packen ihn ins Auto und fahren davon.
Die Suche nach dem Mobiltelefon
Hier trennen sich zunächst die Wege der beiden jungen Männer. Benommen vom Alkohol und den Schlägen, fällt dem 21-Jährigen auf der Rückfahrt auf, das er sein teures Handy verloren hat. Von zu Hause aus versucht er, das Gerät zu orten. Schließlich fährt er mit seinem Auto zurück. Als er an der Grillhütte ankommt, ist alles dunkel. Er wird nicht fündig, merkt, wie erschöpft er ist, und legt sich in sein Auto zum Schlafen.
Für das spätere Opfer geht die Party zunächst weiter. Die Gewalt auch. Einer seiner Kumpels hat es auf einen anderen Partygast abgesehen, der angeblich mit seiner Ex-Freundin getextet hatte. Der 17-Jährige wird vorgeschickt, um sich mit ihm anzulegen, und kommt dem gern nach. Wie während der Hauptverhandlung ausführlich belegt wird, waren der 17-Jährige und seine Clique keine Unschuldslämmer, sondern routinemäßig in Schlägereien verwickelt. Der Jugendliche muss sich auf der Party vor dem 17-Jährigen zu den Sicherheitskräften flüchten. Dennoch wird er von dem 17-Jährigen erneut geschlagen, später sogar ein drittes Mal. Seine Clique lauert dem Jungen auf, schreit ihm Drohungen und Beleidigungen entgegen.
Der Junge bittet schließlich seinen Cousin, ihn nach Hause zu eskortieren. Dieser kommt mit drei Autos voller erwachsener Männer zurück, die sich aggressiv nach dem Übeltäter, also dem späteren Opfer, erkundigen. Der stellt sich: „Ich war’s! Was wollt ihr machen?“ Weil der Rettungstrupp keine Lust hat, einen Heranwachsenden zu verprügeln, wird nur eine Schadensersatzzahlung für eine kaputte Brille vereinbart. Nach Zeugenaussagen lässt der 17-Jährige sich dafür feiern, sich den Erwachsenen alleine gestellt zu haben. Die Party wird schließlich wegen der ausufernden Gewalt abgebrochen.
Ein zufälliges Treffen
Der Weg der Gruppe zum Taxi soll sich dann mit dem Auto kreuzen, in dem der 21-Jährige schlafend oder dösend liegt. Ein furchtbarer, tragischer Zufall. Herauszufinden, was nun genau geschieht, ist die große Aufgabe des Prozesses. Jedenfalls steigt der Angeklagte mit einem großen Messer bewaffnet aus dem Wagen. Und fragt den 17-Jährigen, ob er sein Handy habe. Es kommt zu einem Wortgefecht, der Jugendliche verpasst dem 21-Jährigen einen Schlag oder eine Ohrfeige – und dieser versetzt ihm einem kräftigen Stich, der seine Brustkorb durchtrennen und schlimme Schäden an Herz und Lunge verursachen sollte. Der junge Mann stirbt noch auf dem Feldweg.
Wer hat in dieser Situation wen eingeschüchtert? Wer trat aggressiver auf? War der Angeklagte ängstlich, wollte sich mit dem Messer vor einer Übermacht an Gegnern schützen? Oder war er aggressiv und wollte es seinem Gegenüber zeigen? Das sind die Fragen, die das Gericht zu beantworten suchte. Erschwert wurde es ihm durch manchen Zeugen von Freunden des Getöteten, die einer nach dem anderen der Lüge überführt wurden. Für die Verteidigung handelte der 21-Jährige in Notwehr. Für die Nebenklage ist er ein „Wolf im Schafspelz, eine tickende Zeitbombe“.
Am Freitag verkündete Richter Markus Sturm das Urteil: Der Angeklagte ist von dem Vorwurf des Totschlags freizusprechen. Der 21-Jährige muss nicht zurück ins Gefängnis, für die sechs Monate Untersuchungshaft wird er von der Landeskasse entschädigt. Die Erklärung: Der Angeklagte hat den 17-Jährigen erstochen, jedoch nicht in Notwehr, sondern im sogenannten Notwehrexzess.
Das Gericht sah es als plausibel an, dass der Angeklagte, nachdem er vom Verstorbenen die Brille vom Gesicht geschlagen bekommen hatte, und sich im Dunkeln einer großer Überzahl an Gegnern ausgesetzt sah, aus Angst ums eigene Leben zustach. Wer Opfer eines Angriffs werde, dem werde bei der Verteidigung ein nicht unerheblicher Spielraum zugestanden, führte Richter Sturm aus. Nach dem deutschen Strafrecht gebe es die Möglichkeit, Unrecht zu tun, aber nicht schuldig zu sein. Oberstaatsanwalt Thomas Spielbauer und Nebenklägerin Lütz-Binder haben vor, eine Revision zu prüfen.