Bluttat von Ottweiler Mörder soll Tatwaffe vom Großvater geerbt haben

In diesem Haus am Stadtrand von Ottweiler erschoss ein Taxifahrer am 29. Juli eine 78 Jahre alte Frau und verletzte ihren 79-jäh
In diesem Haus am Stadtrand von Ottweiler erschoss ein Taxifahrer am 29. Juli eine 78 Jahre alte Frau und verletzte ihren 79-jährigen Begleiter schwer. Das Foto zeigt einen Kriminalisten, der Spuren sichert.

Die Polizei hat die Ermittlungen eingestellt, weil der Täter nicht mehr am Leben ist. Nun schildern Angehörige der erschossenen 78-Jährigen Details der Tat. Sie legen vor allem Wert auf die Feststellung, dass die Ermordete nicht professionell Immobilien vermietete, sondern dass es um deren Elternhaus ging.

Der Mann, der in Ottweiler eine 78 Jahre alte Frau erschoss, weil er eine Mietwohnung nicht bekam, hatte die Tatwaffe von seinem Großvater geerbt. Der Revolver war nicht nur illegal im Besitz des Taxifahrers, er war auch manipuliert.

Das teilte eine enge Angehörige der ermordeten Frau der RHEINPFALZ mit. Sie beruft sich dabei auf Angaben der Polizei ihr gegenüber. Demnach stammt der Revolver aus dem Nachlass des Opas des Taxifahrers. Dessen Enkel hatte die Waffe damals an sich genommen, dies aber nicht der Waffenbehörde gemeldet. Der Revolver sei insofern manipuliert gewesen, als er aufgebohrt gewesen sei.

Widersprüchliche Angaben zur Herkunft der Waffe

Der Angehörigen zufolge hatte der Mörder vor seiner Tat regelmäßig Umgang mit Waffen, er sei mit Waffenbesitzern befreundet gewesen und habe auch Schießübungen absolviert.

Die Angaben der Angehörigen stehen nicht im Einklang mit den Angaben der Polizei gegenüber der RHEINPFALZ. Diese Zeitung hatte seit der Tat immer wieder bei der saarländischen Polizei nachgefragt, ob der Taxifahrer die Tatwaffe legal besaß und falls nicht, woher er sie hatte. Anfang Oktober antwortete das Landespolizeipräsidium schließlich, dass der Täter den Revolver illegal besessen habe und dass die Ermittler nicht herausgefunden hätten, woher er die Waffe hatte.

Der Besucherin in die Stirn geschossen

Die Angaben zur Vorgeschichte und zum Ablauf der Tat weichen ebenfalls voneinander ab. Unstrittig ist, dass am 29. Juli ein 51 Jahre alter Taxifahrer in seiner gemieteten, aber wegen Eigenbedarfs gekündigten Wohnung eine 78 Jahre alte Frau mit einem Revolverschuss in die Stirn tötete und deren 79 Jahre alten Begleiter mit mindestens zwei Schüssen schwer verletzte. Anschließend erschoss sich der Taxifahrer in einem anderen Raum. Während der Tat befand sich die damals 59 Jahre alte Ehefrau des Taxifahrers in der Wohnung.

Ursprünglich hatte die Polizei mitgeteilt, dass der Taxifahrer die 78-Jährige erschoss, weil sie ihm am 29. Juli persönlich mitgeteilt habe, dass er eine bereits zugesagte Mietwohnung nicht bekomme. Daraufhin hatte sich die Familie des Opfers bei Facebook dahingehend geäußert, dass die Wohnung dem Taxifahrer nie zugesagt gewesen sei.

Ermordete war keine professionelle Vermieterin

Eine enge Angehörige des Opfers stellt nun klar, dass die Eigentumsverhältnisse bezüglich der Wohnung, in die der Taxifahrer mit seiner Frau einziehen wollte, schwierig sind. Die Angehörige legt Wert auf die Feststellung, dass die Ermordete nicht professionell Immobilien vermietete. Den Angaben zufolge dreht sich die Geschichte vielmehr um das Elternhaus der 78-Jährigen, das in Ottweiler (Kreis Neunkirchen/Saar) steht. Nach dem Tod des Vaters fiel das Haus an eine Erbengemeinschaft der Nachkommen. Viele Jahre lang habe diese Erbengemeinschaft alles einvernehmlich geregelt.

Im laufenden Jahr aber habe es eine Meinungsverschiedenheit dazu gegeben, was mit der größeren der beiden Wohnungen in dem Haus passieren soll. Eine Angehörige der Erbengemeinschaft habe zum 1. August selbst in die Wohnung einziehen wollen. Ein anderer Angehöriger aber habe die Wohnung an den Taxifahrer und seine Frau vermieten wollen und am 25. Juli ein solches Mietverhältnis auch vereinbart. Am 27. Juli habe die Angehörige, die selbst einziehen wollte, davon erfahren und am 28. Juli einen Anwalt aufgesucht, um eine Zwangsversteigerung des Elternhauses einzuleiten.

In Ottweiler Stachelbeeren gepflückt

Dann habe sie dem Taxifahrer einen Brief geschrieben, indem sie ihm die Wohnung absagte. Diesen Brief habe sie nicht selbst in den Post-Briefkasten geworfen, sondern der 78-Jährigen, dem späteren Mordopfer, die ebenfalls der Erbengemeinschaft angehört, gegeben, damit diese den Brief einwirft. Die 78-Jährige hielt sich am 29. Juli in Ottweiler auf, um Stachelbeeren zu pflücken, aus denen sie Marmelade kochen wollte. Sie habe es dann für anständiger gehalten, dem verhinderten Mieter die Absage persönlich zu erläutern und fuhr bei ihm vorbei, weil sie ja eh in der Nähe war.

Die 78-Jährige, die von einem 79 Jahre alten Bekannten begleitet wurde, traf vor Ort die Ehefrau des Taxifahrers an. Diese reagierte emotional auf die Absage und rief telefonisch ihren Mann hinzu. Dieser habe, bevor er eintraf und schoss, noch Telefonate geführt. In mindestens einem von diesen habe er die Tat, die er kurz darauf ausführte, angekündigt. So die Darstellung der engen Angehörigen der erschossenen Frau.

Der erste Bericht über die Tat findet sich hier.

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