Laserpointer RHEINPFALZ Plus Artikel Laserblendungen im Flug- und Bahnverkehr: Das gefährliche Spiel mit dem Lichtstrahl

Neben meist harmlosen laserpointern sind auch viele sehr weitreichende und damit gefährliche Laser frei verfügbar.
Neben meist harmlosen laserpointern sind auch viele sehr weitreichende und damit gefährliche Laser frei verfügbar.

Ende Februar sind mehrere Lokführer bei Guntersblum nachts mit einem Laserstrahl geblendet worden. Das ist kein Einzelfall. Meistens sind Piloten betroffen.

Die Bundespolizei in Kaiserslautern hat nach den nächtlichen Vorfällen an der Bahnstrecke zwischen Mainz und Worms ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet, denn einer der Lokführer klagte über Schmerzen in den Augen. Außerdem wird so etwas als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr verfolgt. Auch im Fußball mehren sich Berichte über das Blenden von Spielern.

Ein Problem bei Lasern ist, dass sie unbegrenzt verfügbar sind, und das auch in Stärken, die in der Europäischen Union zumindest als Laserpointer, also Licht-Zeiger, verboten sind. Seit Herbst 2024 sind für diesen Zweck nur Geräte mit einer Leistung von maximal einem Milliwatt (1mW) erlaubt. So steht es in der Norm EN 50689. Doch beispielsweise auf der chinesischen Shopping-App Shein ist für ein paar Euro auch einer mit angeblich 10.000 Milliwatt erhältlich, bei dem sich der Warnhinweis darauf beschränkt, dass die enthaltenen Batterien eines Tages ordentlich entsorgt werden müssen. Außerdem ploppt seit Beginn der Recherche nun immer wieder Werbung für einen Laserpointer von den Ausmaßen eines veritablen Schlagstocks auf dem Bildschirm auf, dessen Strahl angeblich zehn Kilometer weit reicht und sich gut fokussieren lasse. Damit könne man Sternbilder am Nachthimmel zeigen – der Bedarf für diesen Verwendungszweck dürfte eher gering sein.

Einladung zum Unfug

Kein Wunder also, dass das Bundesamt für Strahlenschutz, das Bundesumweltamt, Augenkliniken und zahlreiche andere Stellen vor den Geräten warnen, die wie Taschenlampen aussehen und mit Reichweiten von ein paar Hundert oder sogar Tausend Metern förmlich dazu einladen, damit Unfug anzustellen.

Entsprechend häufig sind Berichte über Blendungen. Am 2. März hat der Tower des Flugplatzes Memmingen im Allgäu einen „Laserangriff“ auf den Piloten eines Privatflugzeugs gemeldet. Dort wurden zwei Kinder im Alter von zehn und zwölf Jahren ermittelt. Im August 2025 musste der Pilot eines ADAC-Rettungshubschraubers im hessischen Fulda seinen Hubschrauber wenden und der Lichtquelle das Heck zeigen, um sicher landen zu können. Dort waren zwei neun und zehn Jahre alte Jungen die Verursacher.

Meldepflichtige Vorfälle

Das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig hat 2024 (jüngere Zahlen liegen noch nicht vor) 555 Laserblendungen registriert. Diese gehören zu den in der EU meldepflichtigen Vorfällen, zusammen mit Flugdrachen, Modellflugzeugen oder Feuerwerkskörpern. Eigentlich ist alles, was schwebt oder fliegt oder leuchtet, in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern rings um Flugplätze verboten. So steht es in der Luftverkehrs-Ordnung.

Das Luftfahrtbundesamt warnt, dass Laserstrahlen die Netzhaut dauerhaft schädigen können, vor allem, wenn Hubschrauberpiloten Nachtsichtgeräte tragen, wie das bei Helikoptern von Polizei, Bundeswehr und Rettungsdienst oft der Fall ist.

Das Strafgesetz unterscheidet nicht, wo die Laserblendung passiert. Paragraf 315 des Strafgesetzbuches nennt „Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“ in einem Atemzug, bezeichnet schon den Versuch als strafbar und droht mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zehn Jahren.

Blendung kann teuer werden

Die strafunmündigen Kinder kommen mit einer Gardinenpredigt davon. Ein 83-Jähriger, der im vergangenen Sommer nachts im südbadischen Emmendingen zwei Minuten lang die Besatzung eines Polizeihubschraubers gestört hatte, weil er angeblich den Lärm nicht einordnen konnte, musste eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen berappen. Ein 24-Jähriger, der im Januar 2020 in Nordhessen den Piloten eines Tiger-Kampfhubschraubers der Bundeswehr geblendet hatte, wurde zu einer Haftstrafe von 1,5 Jahren auf Bewährung und 1500 Euro Strafe verurteilt.

Die Pilotenvereinigung Cockpit berichtet von 96 Fällen im Jahr 2024 allein rund um den Flughafen Frankfurt. Sie bewertet Laserattacken als nicht nur ärgerlich, sondern wirklich gefährlich, weil selbst bei niedrigen Laserenergien beträchtliche Sicherheitsrisiken entstünden. Hochenergetische Laser könnten sogar dauerhafte gesundheitliche Schäden bis hin zum vollständigen Verlust der Sehfähigkeit verursachen.

Spezialbrille kann helfen

Meistens, so vermutet die Cockpit-Pressestelle, sei Unwissenheit der Auslöser für Blendungen. Hinweise auf terroristische Motive oder hybride Kriegsführung „sind uns bisher nicht bekannt“. Dennoch: Laserattacken sind ebenso wie Vereisung oder Vulkanasche eines von vielen Risiken, die im Flugsicherheitskonzept Safesky 2025 genannt werden, mit dem die Vereinigung Cockpit das Fliegen sicherer machen will. Sie rät, auch Laserangriffe im Flugsimulator zu üben, um den reibungslosen Übergang zum reinen Instrumentenflug sicherzustellen. Außerdem empfiehlt sie eine Aufklärungskampagne und gegebenenfalls auch LGP-Brillen. Die Abkürzung steht für Laser Glare Protection, spezielle Brillen, die Laserstrahlen ausfiltern und die gleichermaßen für den Arbeitsschutz und das Militär entwickelt worden sind.

Der Bundespolizei in Kaiserslautern liegen zu dem laufenden Ermittlungsverfahren der Lokführer-Blendungen noch keine Erkenntnisse vor. Sie berichtet, dass es seit 2022 „in unserem Inspektionsbereich insgesamt vier solcher Sachverhalte“ gab, die Dunkelziffer sei unbekannt. In einem Fall seien zwei Täter identifiziert worden. Zum Inspektionsbereich gehören die Reviere Mainz, Bad Kreuznach, Bienwald und Neustadt.

x