Pfalz Kinderporno-Ermittlungen gegen Ex-Nationalspieler Metzelder

Christoph Metzelder Foto: dpa
Christoph Metzelder

Gegen den ehemaligen deutschen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder (38) wird wegen des Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie ermittelt. Das hat die Staatsanwaltschaft Hamburg am Mittwoch noch einmal in einer schriftlichen Stellungnahme bestätigt. Die „Bild“-Zeitung hatte zuvor berichtet.

Ermittler hätten am Dienstag in Düsseldorf zwei Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Hamburg vollstreckt, heißt es in der Mitteilung. Die Beweismittel - Datenträger – seien mitgenommen worden und müssten nun ausgewertet werden.

Keine Festnahme

Metzelder wohnt in Düsseldorf. Er war am Dienstagabend und am Mittwoch für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Ob und wie er sich gegenüber den Ermittlern zu den Vorwürfen geäußert hat, sagte die Staatsanwältin nicht. Ihm sei aber Gelegenheit dazu gegeben worden. Er habe sich kooperativ verhalten und sei nicht festgenommen worden, hieß es.

Eine Frau in Hamburg habe Anzeige erstattet. Sie habe angegeben, über die Kommunikationsplattform WhatsApp entsprechendes Material von dem Ex-Fußballer erhalten zu haben. In welcher Beziehung sie zu ihm steht, teilte die Behörde nicht mit.

Der 38-Jährige war mit der Nationalelf 2002 Vize-Weltmeister geworden. Mit Borussia Dortmund wurde er Deutscher Meister und mit Real Madrid spanischer Meister. Er kommt aus Haltern.

Mitteilung der Staatsanwaltschaft im Wortlaut

Die Hamburger Staatsanwaltschaft veröffentlichte dazu am Mittwoch eine Mitteilung, die die Deutsche Presse-Agentur im Wortlaut dokumentiert:

„Die Staatsanwaltschaft Hamburg führt ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Nationalspieler Christoph Metzelder wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Schriften. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, über die Kommunikationsplattform Whats App Bilder mit kinderpornographischem Inhalt an eine Empfängerin in Hamburg versandt zu haben.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurden am Dienstag, 03.09.2019, zwei Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Hamburg in Düsseldorf vollstreckt. Im Rahmen der Durchsuchung wurden Datenträger als Beweismittel zur Durchsicht mitgenommen worden.

Die Durchsuchung erfolgte durch Beamte des Landeskriminalamts Hamburg.

Der Beschuldigte verhielt sich während der polizeilichen Maßnahmen kooperativ. Die Beweismittel werden nun ausgewertet. Die Ermittlungen dauern an.“

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