Urteil Im Namen der Tiere: Gericht urteilt gegen Hotelbau am Silbersee und für Vogelschutz

Der Silberreiher ist der größte Vogel am Altrhein und am Silbersee.
Der Silberreiher ist der größte Vogel am Altrhein und am Silbersee.

Auf der Bobenheim-Roxheimer Silbersee-Halbinsel Scharrau (Rhein-Pfalz-Kreis) darf kein Hotel betrieben werden. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat am Mittwoch auf Antrag des BUND-Landesverbands den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Die Gemeinde habe die Auswirkungen des Projekts auf die schützenswerte Vogelwelt nicht hinreichend untersucht, so das Gericht.

Der durch Auskiesung entstandene Silbersee gilt in Verbindung mit den benachbarten Altrheingewässern als bedeutendster Winterrückzugsort für Wasservögel in Rheinland-Pfalz. Das Gebiet steht mehrfach unter Schutz, unter anderem ist es als Europäisches Vogelschutzgebiet deklariert. Und für solche Zonen gilt, dass ein etwaiges Bauprojekt die Tierwelt nicht erheblich beeinträchtigen darf.

Diesen Nachweis hat die Gemeinde Bobenheim-Roxheim nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) nicht erbracht, als sie 2017 ihren Bebauungsplan für die Halbinsel Scharrau und den Badestrand am Südufer des Silbersees in Kraft setzte, um dort verschiedene Nutzungen zu ermöglichen.

Firma Willersinn plante 120-Zimmer-Hotel

Mit dem Seeeigentümer, der Willersinn GmbH & Co. KG, war vereinbart worden, dass diese ein 120-Zimmer-Hotel auf der Scharrau bauen darf, wenn Teile des Sees der Öffentlichkeit für Naherholung und Wassersport zur Verfügung stehen. Auch zu diesem Zweck sollten einige Bauten und Parkplätze errichtet werden.

Dass dabei trotz eingeplanter Ausgleichsprojekte der Naturschutz zu kurz kommen würde, befürchteten mehrere Umweltverbände, darunter der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der stellvertretend eine Normenkontrollklage beim OVG einreichte. Mit Erfolg.

Störungen „schwer zu berechnen“

Die Richter sind der Ansicht, dass die im Planungsverfahren erstellte Verträglichkeitsuntersuchung unzureichend ist. Das Gutachten schließe nicht mit Gewissheit aus, dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Europäischen Vogelschutzgebiets komme, wenn es wie vorgesehen genutzt werde. In der mündlichen Verhandlung Mitte Mai hatten Sachverständige eingeräumt, dass künftige Störwirkungen durch Verkehr und Spaziergänger schwer zu berechnen seien. Die Gemeinde hatte deshalb vor allem damit argumentiert, dass sich bei der Nutzungsänderung an anderer Stelle positive Effekte für die Vogelwelt einstellen würden. Ob sie gegen das OVG-Urteil Rechtsmittel einlegen wird, ist noch offen.

Hier geht es zum ausführlichen Bericht.

Auf der Halbinsel Scharrau darf kein Hotel gebaut werden. Der Silbersee ist landesweit der bedeutendste Rückzugsort für Wasservö
Auf der Halbinsel Scharrau darf kein Hotel gebaut werden. Der Silbersee ist landesweit der bedeutendste Rückzugsort für Wasservögel im Winter.
x