Rheinland-Pfalz Große Unterschiede bei Corona-Bußgeldern: Was Sünder zahlen müssen

Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsämter haben in den vergangenen Wochen über die Einhaltung der Corona-Auflagen gewacht.
Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsämter haben in den vergangenen Wochen über die Einhaltung der Corona-Auflagen gewacht.

Abstand einhalten, Besuchsverbote und Kontaktsperren: Die Auflagen zur Eindämmung des Coronavirus werden in Rheinland-Pfalz nicht von jedem beherzigt. Ertappte Bürger werden von Städten und Landkreisen zur Kasse gebeten. Bei den bisher verhängten Bußgeldern gibt es je nach Kommune erhebliche Unterschiede.

In Mainz seien „coronabedingt“ bislang mehr als 350 Bußgeldverfahren eingeleitet worden, sagte ein Stadtsprecher. Die Größenordnung in der Landeshauptstadt betrage etwa 80.000 Euro. In Kaiserslautern wiederum seien bisher rund 250 Verfahren bearbeitet worden, sagte eine Sprecherin. „Die Bußgelder daraus belaufen sich auf eine Gesamtsumme von etwa 95.000 Euro. Etwa 200 weitere Verfahren sind noch in der Bearbeitung.“ Sie erinnerte daran, dass Vergleiche mit anderen Bundesländern nicht zulässig seien. „Dort sind andere Bußgeldgrenzen festgelegt. Zum Beispiel kostet ein Verstoß gegen die Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz zehn Euro und in Bayern 150 Euro.“

„Im Landkreis Mayen-Koblenz liegen wir aktuell bei 519 Verstößen“, teilte ein Sprecher der Kreisverwaltung mit. Die Verstöße seien mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 72.090 Euro geahndet worden. Der Landkreis Bad Kreuznach sprach von mehr als 70 verhängten „Corona-Bußgeldern“ (rund 13.500 Euro insgesamt). Eine Sprecherin der Stadt Frankenthal gab vorerst nur eine vorsichtige Schätzung ab: „Nach aktuell erster Hochrechnung werden die Bußgelder bei uns wahrscheinlich über 20.000 Euro liegen.“

800 Bußgeldverfahren in Ludwigshafen

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen rechnet angesichts der bisher 800 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen Corona-Maßnahmen mit Einnahmen von etwa 150.000 Euro. Der Betrag gilt als Schätzung, da er wegen möglicher Zahlungsausfälle nicht vollständig eingehen muss. Die Summe setzt sich demnach aus Verstößen gegen das Abstandsgebot (100 Euro), fehlenden Mund-Nasen-Bedeckungen bei Beschäftigten in Läden ohne Schutzmaßnahmen wie Trennvorrichtungen (250 Euro) sowie der Verletzung von Regeln durch Ladeninhaber zusammen (bis zu 5000 Euro).

Eiscafés in Speyer im Visier

In Speyer liegen bei der zuständigen Sachbearbeiterin aktuell etwa 120 Vorgänge. „Darunter ist ein Bußgeld über 4000 Euro – ein zweites in gleicher Höhe ist noch im Anhörungsverfahren“, sagte eine Sprecherin . Die beiden Fälle betreffen Betreiber von Eiscafés in der Domstadt – dort soll es unter anderem bei den Warteschlangen zu Verstößen gegen die Beschränkungen gekommen sein. „Bei allen anderen Vorgängen handelt es sich um eher kleinere Verstöße.“

Kreis Germersheim: Doppelt so viele Anzeigen wie sonst

Der Kreisverwaltung Germersheim liegen mehr als 640 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen Corona vor. „Normalerweise werden von der hiesiger Bußgeldstelle jährlich zwischen 270 und 300 Owi-Anzeigen bearbeitet“, sagte eine Sprecherin. Aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle seien bisher 16 Bußgeldbescheide über je 200 Euro Geldbuße zuzüglich Auslagen und Gebühren ergangen.

In Trier wurden bislang mehr als 200 Ordnungswidrigkeitsverfahren nach den jeweils gültigen Corona-Landesverordnungen eingeleitet. „Dabei wurde am häufigsten gegen das Ansammlungsverbot in der Öffentlichkeit mit mehr als zwei Menschen verstoßen“, erklärte ein Stadtsprecher. Die Bußgelder werden nicht an Ort und Stelle kassiert, sondern im Verlauf des Bußgeldverfahrens. „Über Einnahmen können wir keine seriöse Aussage treffen, da die meisten Verfahren noch laufen.“

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