Saarland
Glasfaser-Mordprozess: Ständig fällt während der Folter das F-Wort
Lars Nozar aus Saarbrücken hat einen besonderen Ruf als Verteidiger, den er sich selbst geschaffen hat. Bei Youtube stellt er sich als „Superheld“ unter den Anwälten dar. Nozar scheint geradezu eine Vorliebe für aussichtslose Fälle und finsterste Mandanten zu haben.
Kein Wunder also, dass Nozar auch im Prozess wegen des mutmaßlichen Mordes von Primsweiler (Landkreis Saarlouis) auf der Anklagebank sitzt – als Verteidiger von Hannan M., der mit drei Arbeitskollegen den Chef des kleinen Bautrupps gefesselt und getötet haben soll.
Die Beweislage gegen die vier Kurden, die wie das Opfer aus der Region Aleppo in Syrien stammen, ist erdrückend. Die vier Männer hatten sich nämlich dabei gefilmt, als sie am Freitag vor Palmsonntag ihren Chef mit Kabelbindern fesselten, ihn mit Klebeband knebelten und dann so lange schlugen und quälten, bis er tot war.
Die Videos fielen in die Hände der Polizei. Große Puzzleteile für die Staatsanwaltschaft, die Spuren vom Tatort, das Obduktionsergebnis und Text- und Telefondaten ergänzte und dann eine wuchtige und lückenlos scheinende Anklage formulierte: geplanter, gemeinschaftlicher Mord.
Wenn das Landgericht Saarbrücken den Argumenten der Staatsanwaltschaft folgt, kann nicht viel anderes als viermal lebenslänglich am Ende des Prozesses stehen.
Zumal zwei der Angeklagten Versionen der Tat erzählen, die an orientalische Märchen erinnern, weil sie mit den Fakten nicht in Einklang zu bringen sind. So behauptete der Angeklagte Walat A. gleich zu Beginn des Prozesses, die drei anderen hätten das Opfer gefesselt und geschlagen. Er selbst habe keinen Tatbeitrag geleistet und sei also unschuldig am Tod des Kleinunternehmers.
Tausend Euro vom Konto des Opfers abgehoben
Dabei kaufte Walat A. laut Anklage am Nachmittag vor der Tat im Bauhaus in Dillingen Kabelbinder und Klebeband, knebelte am Abend das Opfer und schlug es massiv auf Kopf und Oberkörper. Laut Staatsanwaltschaft zeigt ein Video, wie Walat A. sodann dem nur noch röchelnden Gefesselten den langen, schwarzen Bart abrasiert. Dabei benutzt er ständig ein derbes Verb für „den Geschlechtsverkehr ausüben“, das F-Wort, als er das Opfer bezichtigt, mit den Frauen zweier Angeklagter zu verkehren. Ein weiteres Video zeigt, wie Walat A. am nackten Gesäß des Opfers hantiert. Nachdem der Chef des Bautrupps erstickt war, zog Walat A. laut Anklage zusammen mit einem anderen aus dem Quartett mit der EC-Karte des Chefs in der Sparkasse Dillingen 1010 Euro aus dem Geldautomaten. Am Folgetag floh er zusammen mit zwei weiteren Angeklagten per Zug nach Paris, wo das Trio gemeinsam in einem Hotelzimmer übernachtete.
Der Angeklagte Hannan M., Nozars Mandant, erzählte am fünften Verhandlungstag eine lange Geschichte, in der er die Rolle des Unschuldslamms einnahm.
Dabei haben die Ermittlungen ergeben, dass Hannan M. beim Kauf von Kabelbindern und Klebebändern dabei war. Dass er das Opfer in eine Sex-Falle lockte, indem er vorgab, zwei Frauen für einen „netten Abend“ engagiert zu haben. Dass er sich auf den Rücken des Chefs setzte, damit die anderen diesen fesseln konnten. In einem Video ist zu sehen, wie Hannan M. gegen Ende der Folter erneut aufs Bett steigt und seinen Penis in Richtung des entblößten Afters des Opfers bewegt. Walat A. habe ihn dazu durch Vorhalt eines großen Messers gezwungen, begründete Hannan M. sein Verhalten. Auf dem Video ist aber weder ein Messer zu sehen noch dass Hannan M. bedroht wurde.
Gedränge vorm Laptop des Richters
Am fünften Verhandlungstag zeigte die Strafkammer ein Video der Tat. Der Vorsitzende Richter bat die Prozessbeteiligten an den Richtertisch. Dort wurde das Video auf einem Laptop abgespielt, 18 Personen standen dahinter und versuchten einen Blick auf den Bildschirm zu erhaschen.
Damit war Verteidiger Lars Nozar unzufrieden. Er forderte, das Video auf eine Weise vorzuführen, dass es alle im Gerichtssaal uneingeschränkt sehen können. Zudem verlangte er, dass das auf dem Video Gesagte ins Deutsche übersetzt und zugeordnet wird, damit klar werde, wer während der Tat wann was sagte. Das Gericht hat bisher nicht zu erkennen gegeben, ob es Nozars Vorschlag folgt.
Röchelatmung oder Schnappatmung
Die Rechtsmedizinerin der Uniklinik Homburg war zu dem Ergebnis gekommen, dass das Opfer erstickte. Am Ende der Quälerei, während der Rasur und dem angedeuteten Analverkehr, sei auf den Videos erkennbar, dass beim Opfer eine Schnappatmung vorliege. Diese gehe dem Tod voraus. Trete diese ein, könne der Sterbeprozess nicht mehr umgekehrt werden.
Verteidiger Nozar sagte, er verstehe nicht, wie die Rechtsmediziner eine Röchel- von einer Schnappatmung unterscheiden. Er beantragte, dazu einen anderen Sachverständigen zu hören. Außerdem sagte der Anwalt, er werte das Abrasieren des Bartes des Opfers als Demütigung, was dafür spreche, „dass keine Tötungsabsicht vorlag“.
Was zuvor geschah: Hier geht’s zu den Texten.
