Pfalz Gericht zu Elternstreit: Mutter darf alleine über Schulwahl entscheiden

Erstklässler in einer Grundschule.
Erstklässler in einer Grundschule.

Weil sich die Mutter und der Vater nicht darauf einigen konnten, welche Schule ihr sechsjähriges Kind besuchen soll, beschäftigte der Fall die Justiz. Das Amtsgericht Frankenthal legte jetzt fest, dass die Mutter dies alleine entscheiden darf.

Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet, üben das Sorgerecht aber gemeinsam aus. Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte, wollte der Vater, dass sein Kind nach den Sommerferien in die erste Klasse der Regelgrundschule im Ort geht. Die Mutter bevorzugte dagegen eine Waldorfschule. Sie hält deren Konzept mit Blick auf ihr Kind für besonders sinnvoll und sieht dort auch eine gute Nachmittagsbetreuung gewährleistet.

Der Vater, so der Gerichtssprecher, habe dagegen grundsätzliche Bedenken gegen diese Schulform. Er stellte bei Gericht den Antrag, die Entscheidungsbefugnis in dieser Frage allein ihm zu übertragen. Diese Möglichkeit gibt es, insofern sich die Elternteile in einer Angelegenheit, die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen können.

Gründlichere Beschäftigung

In diesem Fall hatte der Antragsteller jedoch das Nachsehen. Die Mutter sei die Hauptbezugsperson des Kindes und müsse die Umsetzung der Schulwahl überwiegend organisieren, befand das Gericht. Sie habe sich im Vorfeld auch gründlicher mit der Schulfrage beschäftigt als der Vater. Die Waldorfpädagogik sei zwar diskutabel, aber sie könne nicht per se als „Gefahr für das Wohl des Kindes angesehen werden“.

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