Polizei kontra Leitheiser
Fall Leitheiser: Weihnachtsfriede oder doch nicht
Das Präsidium wollte trotz mehrfacher Nachfrage nichts zum Inhalt seines Vergleichsvorschlags mitteilen.
Der Konflikt begann im Frühjahr 2022. Damals hatte ein Polizeispitzel gegenüber einem Beamten der Kripo Kaiserslautern behauptet, dass zwei Polizisten dem Wirt einer Pizzeria illegale Waffen abgekauft hätten. Bei einem der Polizisten handele es sich um Uwe Leitheiser, der eine Pistole „Sig Sauer“ erworben habe. Die Polizei durchsuchte daraufhin dessen Privathaus und Büro und nahm ihn drei Monate aus dem Dienst.
Die Behauptung des Spitzels bezüglich Leitheiser stellte sich als falsch heraus. Was aus dem behaupteten Waffenkauf des zweiten Polizisten wurde, bleibt bis heute ein Geheimnis der Kripo. Leitheiser jedenfalls kämpft seit der falschen Verdächtigung um seine Rehabilitierung. Dabei steht die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die weitaus mitgliederstärkste Polizeigewerkschaft, voll hinter Leitheiser, wie sie im Oktober noch einmal öffentlich bekundete.
Gericht: handelte Polizeipräsidium rechtswidrig
Zunächst hatte Leitheiser keinen Erfolg. Im Gegenteil: Wegen „unsachlicher Äußerungen gegenüber seinem Vorgesetzten“ musste er nach einem Disziplinarverfahren 800 Euro Geldbuße bezahlen. Vor dem Verwaltungsgericht Neustadt erzielte Leitheiser Anfang Dezember aber einen Teilerfolg. Das Gericht urteilte, dass das Polizeipräsidium rechtswidrig handelte, als es Leitheiser für ein volles Vierteljahr den Dienst verbot. Dieses Verbot sei wegen der Schwere des Verdachts zunächst zwar berechtigt gewesen, hätte aber sechs Wochen früher aufgehoben werden müssen, als klar war, dass Leitheisers Weste weiß war.
Gegen das Urteil von Neustadt können beide Seiten Berufung einlegen. Das Polizeipräsidium Kaiserslautern hatte die Frage der RHEINPFALZ zunächst nicht beantwortet, ob es in Berufung geht. Am späten Freitagnachmittag gab das Präsidium stattdessen eine Pressemitteilung heraus. In dieser heißt es, man habe Leitheisers Rechtsanwalt einen Vergleichsvorschlag übermittelt, „um das Verfahren zu einem für alle Beteiligten vertretbaren Abschluss zu bringen“, so Polizeipräsident Hans Kästner. Man werde gegen das Urteil von Neustadt keine Rechtsmittel einlegen und wolle ein weiteres Disziplinarverfahren, das gegen Leitheiser noch läuft, „einvernehmlich ohne Verhängung einer Disziplinarstrafe abschließen“. Bei einem Vergleich machen in der Regel beide Seiten Zugeständnisse. Das Polizeipräsidium beantwortete die Nachfrage der RHEINPFALZ, wie der Vergleich aussieht und was es im Gegenzug von der Gegenseite erwarte, weder am Freitag noch am Montag. Die Kanzlei, die Leitheiser vertritt, ist seit Freitagmittag bis ins neue Jahr geschlossen.
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