Garmisch-Partenkirchen / Speyer
Fahrlässige Tötung: Bergführer nach Tod einer Pfälzerin an der Zugspitze verurteilt
„Er ist verurteilt worden, wir sind freigesprochen worden. Meine Frau und ich.“ Der Speyerer schluckt. Weder er noch seine Gattin saßen in dieser Woche auf der Anklagebank des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen, sondern ein 58-jähriger Bergführer, den die Familie für ihre Zugspitz-Tour im August 2025 gebucht hatte. Der Speyerer hatte dennoch den Eindruck, es würde über ihn geurteilt. Umso mehr befriedigt ihn der Richterspruch: Der Dienstleister trage Verantwortung dafür, dass die 49-jährige Speyererin am Fuß der Zugspitze tödlich verunglückt ist. „Wir sind unschuldig“, wiederholt der Vater zweier Kinder, der zum Witwer geworden ist. Das Urteil bringe ihm seine Frau nicht zurück, aber es sei wichtig für ihn und die beiden Kinder. „Für die Psyche.“
„Es ist nicht mehr das Leben, das wir hatten. Die Mama wird immer fehlen.“
Als er nach dem Unfall selbst noch schwer verletzt um sein Leben kämpfte, waren Fragen aufgekommen, die der Speyerer auch angesichts bundesweiter Schlagzeilen wie eine Anklage empfand. Waren sie ein zu großes Risiko eingegangen, als sie im natürlichen Wasserloch eines Gebirgsbachs, eine Gumpe, badeten? Hätten sie erkennen müssen, dass ein Wasserfall sie in die Tiefe reißen würde? Erst mit dem Urteil sei für ihn diese Frage geklärt, sagt der 49-Jährige. „Wir sind unschuldig.“ Der Bergführer wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er muss 150 Tagessätze à 20 Euro zahlen, aber nicht ins Gefängnis, wenn der Strafbefehl des Gerichts in wenigen Tagen Rechtskraft erlangt.
Strafbefehl widersprochen
„Als ausgebildeter Bergführer darf der Mann nur auf Berge führen“, erklärt Gerichtssprecherin Karin Beuting. Um mit Gästen Gumpen zu bespringen, hätte er eine andere Ausbildung benötigt. Er habe seine Gäste dennoch dazu ermutigt und das als „lustigen Pausengag“ bei einer Rast dargestellt. „Das hätte er nicht machen dürfen“, gibt sie die Einschätzung von Richter Andreas Pfisterer wieder. Die Strömung, die die Frau acht Meter in die Tiefe gerissen habe, sei für die Speyerer nicht erkennbar gewesen. Dem ursprünglichen Strafbefehl mit ebenfalls 150 Tagessätzen – damals noch à 40 Euro – hatte der Bergführer widersprochen, sodass es nun zur mündlichen Verhandlung im Amtsgericht gekommen war. In dieser wurde der Widerspruch dann auf die Höhe der Tagessätze beschränkt.
„Ich kann nicht in Worte fassen, wie wichtig das für mich ist“, sagt der Speyerer über die Entscheidung des Gerichts. Er war mit seinen Kindern und weiteren Verwandten nochmals nach Garmisch-Partenkirchen gefahren und hatte als Zeuge ausgesagt. „Wir haben diesen Menschen wiedergesehen und den Ort, an dem das alles passiert ist.“ Die bayerische Justiz hatte im vorigen Jahr zunächst berichtet, nicht gegen den Bergführer zu ermitteln. Das hatte sich nach einer Strafanzeige des Speyerers geändert. Mehrere Zeugen hätten dazu beigetragen, dass ihm Gerechtigkeit widerfahren sei, ordnet dieser ein. Die Polizei habe unter anderem im Schluchtenwandern erfahrene Experten befragt, die die Ermutigung zum ungesicherten Baden in der Gumpe als schweren Fehler bezeichnet hätten.
Genau das sei aber erfolgt, so der Speyerer. Der Mann habe der Familie schon im Vorfeld geschrieben, sie sollten Badesachen mitbringen, weil es zu einem See gehe. Vor Ort habe er die Gumpe als seinen „Whirlpool“ angepriesen. Die Speyerer Gruppe, zu der auch die beiden Kinder des Paares und eine Freundin der Tochter gehörten, habe die Gefahr nicht erkennen können, ist der Familienvater überzeugt. „Ich hätte das sonst nie gemacht.“ Sie hätten sich auf den Führer verlassen, den sie mangels alpiner Erfahrung bei einem örtlichen Fachbetrieb gebucht hätten. Es sollte der große Wunsch der Tochter erfüllt und an deren 15. Geburtstag gemeinsam Deutschlands höchster Berg, die Zugspitze (2962 Meter), erklommen werden. Zu dem tödlichen Unglück im Partnachtal, das die Kinder mitansehen mussten, kam es am Vorabend.
Schwere Zeit für Familie
„Es war eine Tortur“, sagt der Speyerer über die Zeit seit dem Unfall. Das betreffe auch seinen eigenen Gesundheitszustand. Er sei – wie auch der Bergführer – seiner Frau hinterhergehechtet, um sie zu retten. Der Speyerer wurde ebenfalls in die Tiefe gerissen und dabei lebensgefährlich verletzt. Mehrmonatige Krankenhaus-Aufenthalte und mehrere Operationen folgten. Koma, Bluttransfusionen und eine schwerwiegende Wundheilungsstörung stehen neben Verletzungen an Brust, Lunge, Schulter, Rippen und Becken auf der Liste. Gerade in der schlimmen Zeit nach dem Tod der Mutter habe er deshalb seinen Kindern nur begrenzt beistehen können, bedauert der Familienvater.
„Wir versuchen, das Leben zu meistern“, sagt er heute. „Aber es ist nicht mehr das Leben, das wir hatten. Die Mama wird immer fehlen.“ Die Kinder seien relativ schnell wieder zur Schule gegangen und hätten mit dem Handball weitergemacht, auch wenn vieles nicht mehr so leicht falle. Immerhin: Angehörige und Freunde seien wichtige Stützen. Nun soll auch das Garmischer Urteil bei der Bewältigung der Tragödie helfen.