Mainz Erfundene Rechnungen und intime Videos: So schützen Sie sich vor digitaler Erpressung

Durch die sogenannte Ransomware wird der Computer infiziert, was dann den weiteren Zugriff auf das Gerät blockiert.
Durch die sogenannte Ransomware wird der Computer infiziert, was dann den weiteren Zugriff auf das Gerät blockiert.

Wegen angeblich unbezahlter Rechnungen von Online-Bestellungen, drohen unbekannte Absender in E-Mails mit Inkassoverfahren. Ein anderer Fall: Mit falschen Behauptungen versuchen sie, Lösegeld abzugreifen. Oft stecke Betrug dahinter, warnen die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz.

„Immer wieder versuchen Betrüger, Verbraucherinnen und Verbraucher mit dubiosen E-Mails unter Druck zu setzen und an Geld zu kommen“, informiert Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „In vielen Fällen sollen mit solchen Methoden Schadprogramme auf Computern installiert werden.“

Wie die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) am Mittwochmorgen mitteilen, behaupten die Absender der Mails beispielsweise, die Rechnung für eine Online-Bestellung sei noch offen und drohen gleichzeitig mit einem Inkassoverfahren, das mit weiteren Kosten in Verbindung steht. Das könne sich der Verbraucher ersparen, wenn die Rechnung bezahlt würde, behaupten die Betrüger.

Programm infiziert den Computer

Weitere Details zur Bezahlung, insbesondere zum Empfänger und zur Bankverbindung, befänden sich angeblich in einem angefügten Dokument oder in einem Link. Wird der Anhang dann aber geöffnet oder der Link angeklickt, öffne sich ein für den Computer schädliches Programm – auch Ransomware genannt, erklären die Behörden. Dadurch wird der Computer infiziert. Außerdem blockiere es den weiteren Zugriff auf das Gerät. Die gesamten Dateien würden verschlüsselt, sodass die Opfer nicht mehr an ihre persönlichen Dokumente und Bilder gelangen würden.

Damit Betroffene ihr Gerät wieder nutzen können, verlangen die Betrüger dann ein Lösegeld – im englischen „Ransom“. Der Betrug dabei: In der Regel gäben die Täter das Gerät jedoch – auch nach Erhalt des Lösegeldes – nicht mehr frei, sodass Verbraucherzentrale und LKA eindringlich vor der Lösegeldzahlung warnen. Hinzu käme, dass durch die Zahlung kriminelle Machenschaften unterstützt würden. „Die Täter sehen sich in ihrem Erfolg bestätigt und haben einen Anreize für weitere Taten“, so heißt es in der gemeinsamen Mitteilung der Behören.

Drohung: Wird nicht gezahlt, werden intime Videos ins Netz gestellt

Die nächste Masche, vor der gewarnt wird: Die Betrüger behaupten in ihren E-Mails, sie hätten das Opfer bei der Ausübung sexueller Aktivitäten an sich selbst mitgeschnitten und würden die Aufnahmen im Internet veröffentlichen, wenn keine Zahlung in Form von Bitcoins erfolge. Die Behörden warnen auch hier: „Betroffene sollen sich von solchen E-Mails nicht einschüchtern lassen und auf gar keinen Fall das geforderte Lösegeld zahlen.“

Damit der Schutz vor digitaler Erpressung funktioniert, geben das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Tipps: Keine Anhänge aus unbekannten E-Mails öffnen und keine Links anklicken. Betroffene sollen außerdem den Absender genau überprüfen. Auch regelmäßig angefertigte Sicherheitskopien bieten mehr Schutz.

Wer einen Erpressungsverdacht befürchtet beziehungsweise Erpressungsopfer geworden ist, soll umgehend Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten. Hier finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner der Polizei.

Wer eine merkwürdige E-Mail erhalten hat und sich nicht sicher ist, was es damit auf sich hat, kann sich bei seiner Verbraucherzentrale informieren.

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