Interaktive Grafik Die höchsten Corona-Bußgelder der Pfalz

 Zweibrücken: 7000 Euro, Kreis Südwestpfalz: 7700 Euro (nachgereicht). Betrag aller Bußgeldbescheide in Kreis/Stadt von April bi
Zweibrücken: 7000 Euro, Kreis Südwestpfalz: 7700 Euro (nachgereicht). Betrag aller Bußgeldbescheide in Kreis/Stadt von April bis einschließlich Juli 2020, Werte gerundet. Keine Angaben aus Rhein-Pfalz-Kreis. Weitere Infos in den interaktiven Grafiken im Text.

Knapp 3500 Bußgeldbescheide im Wert von rund 859.000* Euro haben Pfälzer Bußgeldstellen für Verstöße gegen die Corona-Vorschriften von April bis Ende Juli erlassen. Das hat eine Abfrage der RHEINPFALZ ergeben. Die einzelnen Bescheide reichen von 10 Euro bis 10.000 Euro. Verstöße gegen die Maskenpflicht spielen dabei kaum eine Rolle.

[Aktualisiert 1. September] Ende März steht das Leben in Deutschland plötzlich Kopf: Mindestabstand, Besuchsverbote und Kontaktbeschränkungen sollen die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen, das Gesundheitssystem schützen. Gast- und Sportstätten und zahlreiche Betriebe müssen schließen, das Vereinsleben steht still. Seit Ende April gilt in Rheinland-Pfalz eine Maskenpflicht – im Prinzip überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Wo die Vernunft nicht ausreicht, dort sollen Bußgelder dafür sorgen, dass sich Betriebe und Menschen an die neuen Regeln halten. Betriebe wurden und werden dabei stärker zur Kasse gebeten als Privatpersonen: Für letztere sieht der rheinland-pfälzische Bußgeldkatalog Strafen bis zu 200 Euro vor. Dagegen fangen die Geldstrafen für Betriebsinhaber, Geschäftsführer und Personen, die in einer bestimmten Situation die Verantwortung für die Einhaltung der Corona-Vorschriften tragen, bei 250 Euro an und können in die Tausende gehen.

Fünf Monate nach Einführung der ersten Corona-Vorschriften hat die RHEINPFALZ bei den Bußgeldstellen der Pfälzer Kreise und kreisfreien Städte nachgefragt: Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Corona-Verstößen wurden in den Monaten April bis Juli eröffnet? Wie viele Bußgeldbescheide wurden erlassen und auf welchen Betrag summieren sie sich? Die Antworten sind in interaktiven Grafiken zusammengefasst:

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Spitzenreiter Ludwigshafen hat rund 1300 Verfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Vorschriften eingeleitet, davon wurden in 1029 Fällen Bußgeldbescheide erlassen, die sich auf einen Betrag von rund 311.000 Euro summieren.

Die im Pfalz-Vergleich geringste Bußgeld-Summe meldet Zweibrücken (7000 Euro), gefolgt vom der Kreis Kaiserslautern (9322 Euro). Allerdings war bei letzterem zum Zeitpunkt der Abfrage noch in knapp 100 Fällen der rund 400 Ordnungswidrigkeitsverfahren offen, ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

Mit einem Klick auf die Balken / Regionen der interaktiven Grafiken erhalten Sie entsprechende Anmerkungen und weitere Informationen, die zum Einordnen der Zahlen relevant sind.

Die teuersten Bußgelder der Pfalz

Der teuerste Bußgeldbescheid der Pfalz im Zeitraum April bis Juli wurde in Kaiserslautern ausgestellt: 10.000 Euro für eine Corona-Party. Schlusslicht bei den höchsten Bußgeldbeträgen im Pfalz-Vergleich bilden die Kreise Bad Dürkheim und Kaiserslautern: Sie melden als höchsten Betrag 200 Euro für Verstöße gegen die Kontaktbeschränkung – also die Zusammenkunft von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, die ab 23. März in Rheinland-Pfalz verboten war.

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Verstöße gegen die Maskenpflicht spielen kaum eine Rolle

Alle Pfälzer Kreise und kreisfreien Städte berichten, dass der überwiegende Teil der Bußgeldbescheide an Privatpersonen erlassen wurde. Besonders oft wurden Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen geahndet – die nach den Corona-Lockerungen in Rheinland-Pfalz derzeit keine Ordnungswidrigkeit mehr darstellen.

Verstöße gegen die Maskenpflicht dagegen spielen für die Bußgeld-Statistik kaum ein Rolle – auch hierin sind sich alle Kreise und Städte einig. In Landau beispielsweise wurde in 20 Fällen eine Verwarnung wegen Nichteinhaltens der Maskenpflicht ausgesprochen. Diese Fälle wurden aber nicht zwangsläufig mit einer Geldstrafe geahndet: „Sprechen unsere Ordnungskräfte jemanden, etwa auf dem Wochenmarkt, auf die fehlende Maske an und derjenige zeigt sich sofort einsichtig, bleibt es bei der mündlichen Verwarnung“, erklärt Pressesprecherin Sandra Diehl.

Doch auch wenn Menschen ohne Maske die in Rheinland-Pfalz vorgesehene Strafe von 10 Euro auferlegt wird, finden sich diese nur in Ausnahmefällen in der Bußgeld-Statistik wieder – weil das Ordnungsamt bei Beträgen bis 55 Euro ein Verwarnungsgeld aussprechen kann. Das erspart der Verwaltung Aufwand und den Verwarnten zusätzliche Gebühren – und geht üblicherweise nicht in die Bußgeldstatistik ein. Es sei denn, der Verwarnte zahlt nicht: Dann wird ein Bußgeld-Verfahren eingeleitet und der Verwarnte zur Anhörung geladen.

Zweibrücken und dem Kreis Südwestpfalz. Zuvor summierten sich die vorliegenden Beträge auf rund 844.000 Euro.
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