Pfalz Corona-Lockerungen: Hängepartie für Yoga-Studios

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Als Ministerpräsidentin Malu Dreyer am 13. Mai eine Flut von Corona-Lockerungen verkündete, dürfte die Erleichterung bei Yoga-Studio-Betreibern groß gewesen sein. „Für uns Selbstständige ist jeder weitere Tag dramatisch, mit jeder weiteren Woche, jedem weiteren Tag stellt sich die Frage, ob wir das Studio überhaupt halten können“, sagt Silke Jung, Betreiberin des „Yoga Svaha“ in Ludwigshafen. Doch dann folgte die Ernüchterung. Niemand kann derzeit mit Sicherheit sagen, ob Jung am 27. Mai tatsächlich wieder Kurse geben darf.

Das Problem: Yogastudios fallen im Stufenplan der Landesregierung unter den Bereich „Sportanlagen innen“, dürften damit also eigentlich am 27. Mai unter Auflagen öffnen. Andererseits machte Dreyer auf der Pressekonferenz auch deutlich, dass Kurse wie „Bauch-Beine-Po“ noch nicht wieder erlaubt sein sollen – also auch keine Yogakurse? Oder dürfen diese doch stattfinden, wenn die Hygieneregeln eingehalten werden können?

Rechtsgrundlage fehlt

Die Kommune kann der Yogalehrerin keine Auskunft geben – nicht einmal auf die Frage, ob sie öffnen darf. Solange das Land die angekündigten Lockerungen nicht in Form einer Rechtsverordnung konkretisiert und veröffentlicht, gibt es keine Rechtsgrundlage, auf der die Stadt eine Auskunft erteilen könne.

Die achte Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung wird derzeit erarbeitet, heißt es auf Anfrage aus der Staatskanzlei. Zu Frage nach den Auflagen beziehungsweise Erlaubnis oder Verbot für Kurse kann die Pressestelle keine Auskunft geben; sie verweist darauf, dass die Hygieneauflagen aktuell erarbeitet würden und voraussichtlich Anfang nächster Woche, also zwei bis drei Tage vor Beginn der zweiten Öffnungsphase veröffentlicht werden sollen. Immerhin: Yogastudios dürfen ab 27. Mai als „Sportanlage innen“ wohl grundsätzlich öffnen, bestätigt die Staatskanzlei.

Auflagen aus anderen Ländern bekannt

Silke Jung hat für die Hängepartie in Sachen Auskunft und den Verweis auf Hygieneauflagen, die Anfang nächster Woche zur Verfügung stehen und mehr Licht in die Frage nach Kursen bringen sollen, wenig Verständnis. „Drei Tage Vorlauf ist wenig, eine Öffnung bereitet man nicht so einfach in drei Tagen vor. Ich weiß auch gar nicht, was bei den Auflagen so lange braucht.“

Unter welchen Auflagen Kurse erlaubt werden könnten, sei doch aus anderen Bundesländern bekannt, sagt Jung: nur eine Person auf zehn Quadratmeter, Mindestabstand zwischen den Matten, jeder Yogi bringt seine eigene Matte mit, es werden keine Hilfsmittel aus dem Studio verwendet und keine Getränke verkauft, und die Mund-Nasen-Maske wird nur auf der Matte abgenommen, wo der Mindestabstand gewahrt ist.

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