Pfalz Corona-Grenzkontrollen: Spezielle Regeln für Pendler
Wer im Ausland war und nicht wegen überstandener Erkrankung oder Impfung als weitgehend immun gilt, muss vor der Einreise einen Coronatest machen lassen und einen Beleg für dessen Ergebnis präsentieren. Noch strengere Vorgaben gelten für Leute, die in einem Virusvarianten- oder Hochrisikogebiet waren. Diese neuen Vorgaben des Bundes gelten seit Sonntag. Und seither überprüft die Bundespolizei auch in den Pfälzer Grenzregionen, ob sich die Menschen daran halten.
Keine Verstöße am Sonntag
Insider gehen allerdings davon aus, dass die Personaldecke der Einsatzkräfte nur für sporadische Kontrollen reicht. Am Sonntag haben Beamte der für den Pfälzer Abschnitt der Grenze zu Frankreich zuständigen Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern nach eigenen Angaben vor allem an der B9 bei Kandel gut drei Stunden lang Fahrzeuge gestoppt. Ein Sprecher bilanziert: Kontrolliert wurden 49 Autos und ein Bus, in denen insgesamt 160 Menschen saßen. Keiner von ihnen hat gegen die neuen Auflagen verstoßen.
Bußgelder vom Ordnungsamt
In welchem Umfang am Montag kontrolliert wurde, blieb zunächst offen. An der Grenze zwischen Hornbach (Kreis Südwestpfalz) und Schweyen etwa fanden am Nachmittag gar keine Grenzkontrollen statt. Wenn die Bundespolizisten einen Regelbrecher ertappen, wird der Fall nach Angaben der rheinland-pfälzischen Landesregierung an die jeweilige Ordnungsbehörde gemeldet. Sie muss dann entscheiden, wie so jemand bestraft wird. Grundlage dabei ist das Infektionsschutzgesetz, das zumindest in der Theorie Bußgelder von bis zu 25.000 Euro vorsieht.
Die Einreiseverordnung des Bundes sieht Ausnahmen für Grenzpendler vor. Für Rheinland-Pfalz gilt laut Landesregierung: Wer auf dem Weg zur Arbeit über die deutsch-französische Grenze muss, darf sie – wie bislang auch – ohne Test-, Impf- oder Genesungsnachweis überqueren.