Fernsehen Versehen oder Absicht? Arte zeigt verbotene Version von Zombiefilm

„Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ erschien im Jahr 1985.
»Zombie 2 – Das letzte Kapitel« erschien im Jahr 1985.

Er landete wegen Gewaltverherrlichung auf dem Index, bei Arte war der Zombie-Klassiker „Day Of The Dead“ Ende Januar dennoch zu sehen. Der deutsch-französische Kulturkanal spricht von einem Versehen.

[aktualisiert: 15 Uhr] Für Horrorfilmfans war es vermutlich ein Fest: In der Nacht auf den 28. Januar sendete der deutsch-französische Fernsehsender Arte den Horrorfilm „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ (Originaltitel: Day of the Dead, Tag der Toten) in Frankreich und Deutschland in seiner ungeschnittenen Verion. Bereits zuvor war er über die Arte-Mediathek abrufbar. Mit der Ausstrahlung des Films von George A. Romero aus dem Jahr 1985 verstieß der Kulturkanal gegen das deutschen Jugendschutzgesetz. Eine Sendung in Frankreich war erlaubt.

Arte sprach am Donnerstag in einer Mitteilung von einem „bedauerlichen Versehen“. Dagegen spricht allerdings, dass im Vorfeld zahlreiche Filmseiten berichteten, dass „Zombie 2“ unzensiert gezeigt werde. Auch der Sender selbst kündigte vor der Ausstrahlung an, dass der Horrorfilm mit Kultstatus über menschenfressende Untote in Florida in seiner unzensierten Originalversion zu sehen sein werde. „Wir sind versehentlich davon ausgegangen, dass wir eine freigegebene Fassung senden“, erklärte eine Arte-Sprecherin der RHEINPFALZ.

Aus Mediathek entfernt

In Deutschland wurde der Film im Kino und auf Video nur stark geschnitten veröffentlicht; wegen seiner expliziten Gewaltdarstellungen wurde er hierzulande erstmals 1988 indiziert. Mehrere Fassungen des Films wurden in der Vergangenheit auch beschlagnahmt, wie die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz auf Anfrage erklärte.

Mittlerweile wurde der Film wieder aus der Mediathek entfernt. Er sei nun weder in Deutschland noch in Frankreich über Arte abrufbar, erklärte der Sender: „Wir bedauern diesen Vorfall sehr und werden den Sachverhalt umfassend aufklären, so dass sich ein solcher Fehler nicht wiederholt.“

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