Panorama Verkäufer muss Auto nicht für nur einen Euro herausgeben

Ein Käufer dachte, er habe über die Plattform Ebay ein großes Schnäppchen gemacht: ein Auto für einen Euro.
Ein Käufer dachte, er habe über die Plattform Ebay ein großes Schnäppchen gemacht: ein Auto für einen Euro.

Aus einem Schnäppchen auf der Internet-Plattform Ebay ist nichts geworden: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Verkäufer eines gebrauchten Autos davor bewahrt, dass er seinen BMW im Wert von mindestens 12.000 Euro für nur einen Euro herausgeben muss. Darüber berichtet die Deutsche Presse-Agentur (DPA). Der Mann habe sich in seiner Auktionsbeschreibung fehlerhaft ausgedrückt und „Preis 1€“ geschrieben, damit aber lediglich den Startpreis der Auktion gemeint.

Das automatisiert bestätigte Sofortkaufgebot des Klägers über einen Euro habe nicht zu einem bindenden Kaufvertrag geführt. Bereits das Landgericht Frankfurt habe die Preisangabe als Versehen gewertet. Unter anderem mit dem Zusatz „Sofortangebote sind gerne erwünscht“ sei deutlich geworden, dass der Anbieter das Auto habe versteigern und nicht für einen Euro verkaufen wollen. Auch habe er rechtswirksam dem Geschäft sofort widersprochen. Dem Kläger stehe daher auch kein Schadenersatz für das nicht ausgehändigte Auto zu.

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