Frankreich Unternehmenskultur: Sex-Partys im Job nicht verpflichtend

Bei Partys der Firma kam es laut Gericht zu Alkoholexzessen und wahllosem Sex.
Bei Partys der Firma kam es laut Gericht zu Alkoholexzessen und wahllosem Sex.

Einem Arbeitnehmer darf nicht gekündigt werden, weil er nicht an Firmenpartys mit viel Alkohol teilnimmt. Das hat Frankreichs höchstes Gericht entschieden. Das Pariser Beratungsunternehmen, bei dem der Kläger arbeitete, habe mit seiner „Fun and Pro“-Firmenkultur gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen, urteilte das Kassationsgericht. Es erklärte die Kündigung unter anderem deshalb für unwirksam.

Die Firma habe nicht Seminare und Partys zum Ende der Arbeitswoche verpflichtend machen können, bei denen durch das Bereitstellen großer Alkoholmengen Exzesse gefördert und zu Mobbing, Entgleisungen und wahllosem Sex ermuntert wurde, erklärte das Gericht. Mit der Firmenkultur sei auf erniedrigende Weise in die Privatsphäre der Beschäftigten eingegriffen worden. Auf der Firmenwebsite wurde das ganz anders dargestellt: „Man muss bei der Arbeit auch mal Spaß haben, und unsere Kunden lieben es“, hieß es dort ganz allgemein zur Unternehmenskultur.

x